Besserer Lärmschutz

Wir werden verstärkt auf Lärmschutzmaßnahmen drängen. So soll die EU-Umgebungslärmrichtlinie konsequent umgesetzt werden. Der Landesbetrieb Straßen ist aufgefordert, bei eigenen Projekten künftig verstärkt Lärmschutzmaßnahmen durchzuführen.
Im Koalitionsvertrag wurde festgeschrieben:

„Lärm macht krank.“ Damit ist endlich der Weg geebnet, einen anderen Umgang mit Verkehrslärm zu beschreiten, der den Schutz der Menschen in den Vordergrund stellt. Damit ist zum Beispiel an der Fleher Brücke jetzt der Weg frei, durch eine andere Politik einen besseren Lärmschutz zu gewährleisten. Das gilt ebenso für den Fluglärm.

 

Flughafen Düsseldorf

Der Koalitionsvertrag geht den Weg des Ausgleichs zwischen den berechtigten Interessen nach besserem Lärm- und Umweltschutz und den Interessen der Wirtschaft und der Fluggäste. Ziel ist die Erarbeitung eines Luftverkehrskonzepts 2020, das mit allen Betroffenen, also Anliegerinnen und Anlieger, Beschäftigte und Betreiber sowie mit den Airlines zusammen erarbeitet werden soll, um den unterschiedlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Im Koalitionsvertrag wurde festgeschrieben:

Ein klares Bekenntnis zur strikten Einhaltung des Angerlandvergleiches. Das heißt, dass dem Ausbau des Flughafens eindeutige Grenzen gesetzt werden und die Einbahnkapazität (Nordbahn lediglich Ersatzbahn) festgeschrieben ist.

Die Geldbußen wegen gezielter Verstöße gegen die Nachtflugregelungen sollen wirksam erhöht werden, so dass die ökonomischen Vorteile aus einem Verstoß abgeschöpft werden.

Es wird zu einer Überprüfung der Erlaubnis von Verkehrsminister Lienenkämper vom 13. 10. 2009 für den Flughafen Düsseldorf kommen, nach der maximal 43 Flugbewegungen pro Stunde statt bisher 40 Flugbewegungen im Einbahnbetrieb koordiniert werden können.

Die Verspätungs- und Home-Base-Carrier-Regelungen am Düsseldorfer Flughafen sollen dahingehend geändert werden, dass es für die Fluggesellschaften wirtschaftlich unattraktiv wird, spät zu landen. Dazu sollen zumindest in Anlehnung an die Regelung am Flughafen Hamburg bei den Landungen für die Zeit von 22.00 Uhr bis 22.59 Uhr und die Zeit von 23.00 Uhr bis 00.00 Uhr Zuschläge in den Entgeltregelungen eingeführt werden. In der Entgeltordnung des Flughafens Hamburg ist geregelt, dass Fluggesellschaften für Landungen in der Zeit von 22.00 bis 22.59 Uhr einen Zuschlag von 100 Prozent beim Landeentgelt entrichten müssen, bei Landungen ab 23 Uhr beträgt der Zuschlag sogar 200 Prozent.

Die Landesregierung wird die Initiative für eine Überarbeitung der Start- und Landeentgeltsystems am Flughafen Düsseldorf mit dem Ziel eines wirksameren Anreizsystems für den Einsatz lärmarmer Flugzeuge ergreifen. Derzeit läuft die Lärmdifferenzierung der Start- und Landeentgelte auf der Basis der Bonusliste des Bundesverkehrsministeriums faktisch ins Leere, weil nahezu alle Flugbewegungen am Flughafen mit derartigen Bonuslisten-Flugzeugen durchgeführt werden. Künftig sollte die Basis für die Einstufung "besonders laut" im Rahmen des Entgeltsystems die tatsächlich gemessene Geräuschimmissionssituation am Flughafen bilden, wie es heute bereits am Flughafen Frankfurt/Main passiert.

Weiterhin wird die Landesregierung eine Bundesratsinitiative zur grundlegenden Überarbeitung der Bonusliste des Bundesverkehrsministeriums ergreifen mit dem Ziel, dass diese Liste eine wirksame Steuerungswirkung zum Einsatz von lärmarmen Flugzeugen entfaltet.

Am Flughafen soll ein schadstoffabhängiges Start- und Landeentgelt eingeführt werden, wie es beispielsweise bereits an den Flughäfen München, Frankfurt und Köln/Bonn existiert (Anknüpfungspunkt ist hierbei die Stickoxidbelastung der Flugzeuge). Die luftschadstoffbezogene Entgeltkomponente darf dabei nicht zu einer Reduzierung der lärmabhängigen Komponente führen.