Bierbikes brauchen Genehmigungen - GRÜNE begrüßen Entscheidung des OVG Münster
23. Nov 2011

Die Ratsgrünen begrüßen die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster, dass so genannte Bierbikes oder Partybikes auf öffentlichen Straßen Sondernutzung darstellen. "Mit dieser Entscheidung hat die Stadt die Möglichkeit, den Einsatz der rollenden Theken sinnvoll zu steuern", so Fraktionssprecher Norbert Czerwinski heute (23.11.2011).

Das Gericht hatte zunächst grundsätzlich entschieden, dass bei den Bier- oder Partybikes nicht der Verkehrszweck im Vordergrund steht. Daher handele es sich um eine Sondernutzung  öffentlicher Straßen, die erlaubnispflichtig sei. Czerwinski: "Jetzt hat die Stadt es in der Hand. Sie kann die Erlaubnis versagen oder sie zumindest an strenge Regeln binden. So ist beispielsweise möglich, die Bierbikes nur auf ausgewählten Straßen und zu bestimmten Zeiten zuzulassen. Dies muss nun mit allen Beteiligten diskutiert werden", so Czerwinski abschließend.