Die Ratsgrünen werden in der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 24. Februar nach den irrtümlich zuviel gezahlten Sozialleistungen durch die ARGE Düsseldorf fragen. Die Kindergelderhöhung war im Januar 2010 unberücksichtigt geblieben, so dass den Familien einmalig 20 Euro pro Kind zusätzlich ausgezahlt wurden.
Die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion, Antonia Frey, erklärte dazu heute (Dienstag): „Wir kritisieren ohnehin, dass Hartz-IV-Betroffene nicht von der Kindergelderhöhung profitieren, weil ihnen das erhöhte Kindergeld voll auf das Sozialgeld angerechnet wird. Jetzt sind auch noch falsche Bescheide nach alter Rechtslage verschickt worden, auf deren Richtigkeit sich die Menschen verlassen haben.“
Die grüne Ratsfrau verwies auf Presseberichte, wonach sich viele Hartz-IV-Empfänger in den kommenden Wochen auf Rückforderungen einstellen müssten. Frey: „Zunächst einmal sollte geklärt werden, ob der bürokratische Aufwand Rückforderungsbescheide über jeweils 20 Euro pro Kind rechtfertigt. Darüber hinaus sollte aber auch nach Lösungen gesucht werden, um auf eine Rückforderung zu verzichten.“
Frey begrüßte in diesem Zusammenhang die heutige Entscheidung des Verfassungsgerichts, dass die Hartz IV-Regelsätze für Kinder und Erwachsene für verfassungswidrig erklärt habe: „Als Sofortmaßnahme werden wir uns dafür einsetzen, dass die Kindergelderhöhung im Januar nicht auf den Regelsatz angerechnet wird.“
Anlage: GRÜNE Anfrage zur Verrechnung der Kindergelderhöhung.