Bericht zur Umsetzung des Ausführungsgesetzes zum Bundesteilhabegesetz BTHG in Düsseldorf

29. August 2018

Antrag angenommen

Herrn
Andreas-Paul Stieber
Vorsitzender des Ausschusses für Gesundheit und Soziales

Sehr geehrter Herr Stieber ,

die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung am 29. August 2018 zu nehmen und zur Abstimmung zu bringen:

Der AGS bittet die Verwaltung, in einer der nächsten Sitzungen über die Veränderungen durch das Bundesteilhabegesetz und seine Umsetzung in Düsseldorf zu berichten, wenn möglich in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Beirat zur Förderung der Belange von Menschen mit Behinderung.

Sachdarstellung
Der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen hat vor der Sommerpause das Ausführungsgesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in NRW (AG-BTHG NRW) verabschiedet. Es tritt rückwirkend zum 01.01.2018 in Kraft.

Mit dem neuen Ausführungsgesetz wird die Zuständigkeit für die Fachleistungen der Eingliederungshilfe (SGB IX) bei den beiden Landschaftsverbänden LVR und LWL als überörtliche Träger liegen und für die existenzsichernden Leistungen sind die Kommunen und Kreise als örtliche Träger zuständig.

Um eine inklusive örtliche Entwicklung in Düsseldorf zu befördern, ist eine partizipative Arbeitsstruktur wichtig, die alle bedeutenden Akteure wie die Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen, Verwaltung, Sozialpolitik und weitere mit einbezieht.

Über die Pläne der Stadt Düsseldorf zur Umsetzung des Bundesteilhabe-Ausführungsgesetzes möchten wir daher im AGS so schnell wie möglich informiert werden.

Freundliche Grüße

Angela Hebeler                                Klaudia Zepuntke                                 Dr. Christine Rachner