Informationen aus dem Tätigkeitsbericht der WTG-Behörde 2015/16 – aktueller Sachstand

20. Juni 2018

Antworten der Verwaltung

Herrn
Andreas-Paul Stieber
Vorsitzender des Ausschusses für Gesundheit und Soziales

Sehr geehrter Herr Stieber ,

die Ratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung am 20. Juni 2018 zu nehmen und durch die Verwaltung beantworten zu lassen:

  1. Wie ist die Düsseldorfer Wohn- und Teilhabegesetz (WTG)-Behörde aktuell personell ausgestattet?
  2. Wird die internetgestützte elektronische Datenbank PFAD.wtg inzwischen voll umfänglich genutzt? Falls nein, warum nicht?
  3. Wie ist der aktuelle Stand bezüglich der Bewertung „Neuer Wohnformen“?

Sachdarstellung
Dem letzten Tätigkeitsbericht der WTG-Behörde für die Jahre 2015 und 2016 ist zu entnehmen, dass Handlungs-bedarf besteht.

Gerne würden wir zu den abgefragten Punkten einen aktuellen Kenntnisstand erhalten:

Zu 1: So ist zu lesen, dass im Berichtszeitraum 2015/16 fast die ganze Zeit zwei der sechs Vollzeitstellen unbesetzt geblieben waren und damit die personelle Situation sehr angespannt war. Trotz interner und externer Stellenausschreibungen konnte kein geeignetes Personal gefunden werden. Wir bitten um Information, ob sich seit Berichterstellung die Personalsituation geändert hat bzw. dies in Aussicht steht.

Zu 2: Die Datenbank PfAD.wtg ist eine internetgestützte, elektronische Datenbank, in der die erforderlichen Angaben zur Qualitätssicherung aller Leistungsangebote im Bereich des Wohn- und Teilhabegesetzes in Nordrhein-Westfalen erfassen werden und damit auch überprüft werden können. Das allgemeine Ziel der Datenbank PfAD.wtg ist eine bessere Planung im Bereich der Pflege zu ermöglichen, zum Beispiel, an welchem Ort eine Unterversorgung im stationären Pflegebereich besteht. Der WTG-Bericht 2015/16 erläutert, dass die Datenbank PFAD.wtg sich zur Erfüllung der Anzeigepflichten nach dem Wohn- und Teilhabegesetz noch nicht umfassend etablieren konnte. Hier möchten wir erfahren, ob die Datenbank PfAD.wtg inzwischen in Gänze eingesetzt wird.

Zu 3: Im Berichtszeitraum 2015/16 konnte noch nicht bewertet werden, ob alle Wohngemeinschaften und alternative Wohnformen in den Zuständigkeitsbereich des Wohn- und Teilhabegesetzes fallen. Die komplexe Prüfung aufgrund unterschiedlichster Konzeptionen der „Neuen Wohnformen“ sind für die WTG-Behörde eine Herausforderung, von der wir gerne wissen würden, wie weit bzw. ob sie inzwischen gemeistert werden konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Angela Hebeler            Susanne Ott             Brigitte Reich