Sehr geehrter Herr Dr. Graf,
wir bitten Sie, die folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung 9 am 16.03.2018 zu setzen.
Situation :
Im Gebiet des Rathausviertel Benrath wird der Paragraph 12 / Absatz 3 / Punkt 1 der StVO häufig missachtet: „Das Parken ist unzulässig … / vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5,00 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, (…)“ .
Dadurch werden in diesem Viertel, durch das auch wichtige Schulwege verlaufen, die
Sichtbeziehungen im Verkehrsgeschehen eingeschränkt. Insbesondere der Fußgänger- und Fahrradverkehr wird durch falsch parkende Autos behindert und gefährdet. Die Begründungen der Verwaltung für hier bislang nur selten stattfindende Kontrollen sind bekannt: Mangel bei personellen Kapazitäten und das Opportunitätsprinzip.
Auch die Buslinie 789 durch die Benrodestraße ist hier betroffen und wird auch durch „zweite-Reihe-Falschparker“ am reibungslosen Betrieb gehindert. Persönliche Beobachtungen und Drittanzeigen legen dies nahe. Mit der anstehenden Großbaustelle Benrodestraße / Hospitalstraße wird sich die Verkehrssituation im Rathausviertel Benrath vermutlich noch verschärfen.
Anfrage :
Die zuständige Verwaltung wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Wie ist die Einschätzung der Verwaltung (auf Basis von Erfahrungen bzw. Rückmeldungen von OSD, Amt für Verkehrsmagement, Polizei, …) hinsichtlich der Verkehrssituation im Rathausviertel Benrath – insb. bei der Sicherung von Rettungswegen, Versorgungswegen (Lieferverkehr, Müllabfuhr), Schulwegen, Busverkehr?
- Welche Maßnahmen gedenkt die Verwaltung im Rathausviertel zur Einhaltung von Paragraph 12 / Absatz 3 / Punkt 1 der StVO bzw. zur Sicherung der Straßenkreuzungen und Straßeneinmündungen im 5-Meter-Bereich zu ergreifen?
- Wie schätzt die Verwaltung die Notwendigkeit der Einrichtung von Anwohnerparken im Rathausviertel Benrath ein?
Mit freundlichen Grüßen
Richard F. Wagner
Antwort der Verwaltung: