Seitenwände in der Unterführung Garath S – Gemeinsame Einladung der Stadtverwaltung und der deutschen Bahn

28. März 2017

Herrn Bezirksbürgermeister
Uwe Sievers
Frankfurter Straße 231
40595 Düsseldorf

Sehr geehrter Herr Sievers,

hiermit bitte ich Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu nehmen und ihn dort abstimmen zu lassen:

Die BV 10 bittet die Verwaltung, Zuständige der (Fach-)Verwaltung der Stadt Düs-seldorf und der Deutschen Bahn gemeinsam zur Mai oder Juni-Sitzung der Be-zirksvertretung 10 einzuladen, damit diese zusammen mündlich Auskunft über die und Hinweise zur Zuständigkeit der Reinigung der Seitenwände an der Treppe in der Unterführung des S-Bahnhofes Garath geben.

Sachdarstellung
Seit Jahren erfolgt keine regelmäßige Reinigung der Seitenwände an der Treppe in der Un-terführung des Garather S-Bahnhofes, da weder die Stadtverwaltung noch die deutsche Bahn sich über die Zuständigkeiten einig sind. Vertreter der deutschen Bahn trugen im letzten Jahr mündlich vor, dass der beschriebene Bereich im Zuständigkeitsbereich der Stadt Düsseldorf fällt, während die Stadtverwaltung in der Informationsvorlage 170/11/2017 deutlich machte, dass die Unterhaltungspflicht bei der Deutsche Bahn liege.

Da im beschriebenen Bereich ein unhaltbarer Zustand vorliegt und da die gegenseitige Zuschiebung der Zuständigkeiten einer unendlichen Posse gleicht, ist es notwendig, dass zeitnah eine Lösung des Problems erfolgt.

Damit das Possenspiel nicht unendlich fortdauert, sollen Verantwortliche der Stadtverwaltung und der deutschen Bahn hierzu gemeinsam öffentlich (nicht schriftlich!) in einer BV-Sitzung-Stellung beziehen.

In der (zugegeben) naiven Hoffnung auf Besserung bitte ich um die Unterstützung für diesen Antrag.

Mit freundlichen Grüßen

Frederik Hartmann