Urbanere Gestaltung des zweiten Bauabschnittes „Güterbahnhof Oberkassel II“

05. Okt 2016

An den
Herrn Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 4
Luegallee 65
40545 Düsseldorf

Sehr geehrter Herr Tups,

die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der BV-Sitzung am 05.Oktober 2016 zu nehmen und durch die Verwaltung beantworten zu lassen:

1. Welche rechtlichen Möglichkeiten kommen aus Sicht der Verwaltung in Frage, um dem Ziel einer urbaneren abwechslungsreicheren Gestaltung der Gebäude für den zweiten Bauabschnitt des Güterbahnhofs Oberkassel zu erzielen?

2. Wird die Verwaltung diese Möglichkeiten ohne weitere politische Anträge nutzen oder bedarf es dafür einen politischen Antrag, um diese Umsetzungsmöglichkeiten einzufordern?

Sachdarstellung
Am 22.06.2016 wurde der Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 04/001 Ehemaliger Güterbahnhof Oberkassel II – für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durch die BV04 und den Planungsausschuss freigegeben. Dabei wurde mündlich von Seiten der Grünen Fraktion angeregt, eine urbanere abwechslungsreicher Bebauungsgestaltung zu realisieren, als Gegenpol zu der sehr einheitlichen Architektursprache im ersten Bauabschnitt.

Im Bebauungsplan werde meist nur die Bebauungsgrenzen in der Höhe, Tiefe, Breite, Baugrenzen sowie die Nutzungsart und diverse Festsetzungen zur Begrünung und Außengestaltung festgesetzt. Es gibt auch die Möglichkeit Gestaltungselemente, wie alle Fassende sind weiß zu halten, festzusetzen.

Aber welche baurechtlichen Möglichkeiten bestehen, wenn z. B. je Hauseingang unterschiedliche Gestaltung der Gebäude gewünscht sind?

Kann diese z. B. in städtebaulichen Verträgen mit den Eigentümer*innen anhand eines Gestaltungsleitfaden festgeschrieben werden, anhand dem die Bauvoranträge dann zu bewerten sind? (siehe „Planungspraxis deutscher Städte – Neue Materialien zur Planungskultur“ Herausgeber: TU Darmstadt in Zusammenarbeit mit Deutschem Städtetag und Bundesinstitut für Bau, -Stadt und Raumforschung)

Oberkassel hat so eine hohe gestalterische Attraktivität erlangt, da bei der Festlegung des Bebauungsplans vor rund 100 Jahren zwar die Blockrandbebauung zu großen Teilen mit den Vorgärten festgesetzt wurde aber es erwünscht war, dass die einzelnen Grundstückseigentümer*innen ihre Gebäude individuell gestalten. Da die Einheiten und Eigentümer*innen kleine Einheiten hatten, ist somit eine große Vielfalt und wenig Eintönigkeit in der Gestaltung und Architektursprache entstanden.

In den letzten Jahren sind im Linksrheinischen sehr großer Blöcke einzelner Investoren(-gruppen entstanden, die durch ihre monotone Gestaltung sehr eintönig sind. Mit der Aufnahme der ursprünglichen Gestaltungsidee Oberkassels zur Vielseitigkeit der Fassaden könnte dieser Tritstess entgegen gewirkt werden.

Mit freundlichen Grünen Grüßen

Markus Loh              Astrid Wiesendorf