Satzungsgeschützte Bäume und Ersatzpflanzungen

4. September 2018

An den Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 2
Herrn Dr. Uwe Wagner

Sehr geehrter Herr Dr. Wagner,

hiermit bittet die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung am 04.09.2018 zu nehmen und durch die Verwaltung beantworten zu lassen:

Satzungsgeschützte Bäume müssen bei Fällung – in der Regel – durch Ersatzpflanzungen kompensiert werden. Im Innenhofbereich der Engelbertstraße 12 bis 22 wurden in den letzten Jahren drei Bäume gefällt, ein vierter Baum ist in Folge dieser Arbeiten zu Grunde gerichtet worden. Drei dieser Bäume waren satzungsgeschützt. Als Ersatzpflanzungen wurden Sträucher gepflanzt bzw. Ziergehölzer, die maximal fünf Meter hoch werden.

  1. Wie häufig werden pro Jahr satzungsgeschützte Bäume in Düsseldorf bzw. im Bezirk 2 gefällt und wie häufig kommt es zu Ausnahmen (ggf. gestaffelt nach der Häufigkeit der Ausnahmen)?
  2. Warum werden keine adäquaten Ersatzpflanzungen vorgenommen bzw. unter welchen Bedingungen sind solche Ausnahmen von Ersatzpflanzungen möglich?
  3. Welche Auswirkungen sind zu erwarten, wenn in Innenhöfen große Bäume sukzessive durch Sträucher und Zierhölzer ersetzt werden (in klimatischer, biologischer und akustischer Hinsicht)?

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Reichelt                                     Harald Schwenk (Fraktionssprecher)