Sachstand zum Schutz der jetzigen Mieter*innen beim Bauvorhaben Hansaallee/Niederkasseler Lohweg

13.09.2017

An den
Herrn Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 4
Luegallee 65
40545 Düsseldorf

Sehr geehrter Herr Tups,

die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet Sie folgende Anfrage auf die Tagesordnung der BV-Sitzung am 13.09.2017 zu nehmen und durch die Verwaltung beantworten zu lassen:

1. Kann seitens der Verwaltung bestätigt werden, dass seitens des Investors entgegen getroffener Zusagen kein Interesse mehr besteht, den Bestandsmieter*innen innerhalb des neuen Wohngebietes einen neue Wohnung anzubieten?

2. Wie ist der Sachstand im Bebauungsplanverfahren gegenüber dem von Februar 2017?

3. Wie kann die Zusage des Investors zum Verbleib der Mieter*innen im Quartier baurechtlich gesichert werden?

Sachdarstellung

In der Bezirksvertretersitzung am 22.02.2017 hatte unsere Fraktion zum Sachstand des Bauvorhabens Hansaallee Niederkasseler Lohweg angefragt.
Zu der Frage, inwieweit der Verwaltung bekannt ist, ob der Investor die zusagten Gespräche mit den Bestandmieter*innen geführt hat, um einen Umzug für die Mieter*innen innerhalb des Projektes möglich zu ermöglichen, hat die Verwaltung geantwortet, dass ihr bekannt ist , „dass entsprechende Gespräche stattgefunden haben und das Gesprächsangebot auch weiterhin besteht. Der Investor hat klargestellt, dass ein Umzug der Bestandsmieterinnen und -mieter innerhalb des Projektes möglich ist und von ihm befürwortet wird. Um dies auch zu gewährleisten, sollen die erforderlichen Bauabschnitte des Vorhabens entsprechend konzipiert werden.“
Unsere Fraktion liegen Schreiben mit Datum Anfang August 2017 vor, in dem der Investor gegenüber Mieter*innen, nun meint, klarzustellen zu müssen, dass er keine Ersatzwohnung für die Anwohner*innen aus dem eigenen Bestand und so auch nicht in dem Quartier anbieten wird.

Wir haben weiterhin die Erwartung, dass der Investor seine Zusagen einhält und es den Mieter*innen ermöglicht innerhalb des Projektes umzuziehen.
Sollte der Investor diese Zusagen nicht einhalten, stellt sich aus unserer Sicht die Frage, wie der Bebauungsplan auf Grund der fehlenden sozialen Verträglichkeit im weiteren Verfahren politisch zu beurteilen ist.

Mit freundlichen Grünen Grüßen

Markus Loh              Astrid Wiesendorf