Abstand der U73 beim Überholen von Radfahrer*innen auf der Benderstraße

28. November 2017

Herrn Bezirksbürgermeister
Karsten Kunert
Neusser Tor 12
40625 Düsseldorf

Beschluss
Die BV 7 bittet die Verwaltung auf die Rheinbahn ein zu wirken, dass die Fahrer*innen der U73 den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 m beim Überholen von Radfahrer*innen einhalten.

Sachdarstellung
Grundsätzlich ist ein Sicherheitsabstand von 1,5 m beim Überholen einer/s Radfahrer*in einzuhalten. Unter besonderen Umständen erhöht sich beim Überholvorgang der einzuhaltende Abstand – z. B. wenn ein Kind transportiert wird, wenn bei einem parkenden Auto mit Insassen mit einem Öffnen der Autotüren gerechnet werden muss oder bei starkem Seitenwind – auf mindestens 2 m.

Es liegen zahlreiche Urteile zu solchen für Radfahrer*innen gefährlichen Situationen vor. In diesen Fällen würde die Bahn gezwungen sein, die Radfahrenden nicht zu überholen, sondern hinter ihm zu bleiben.

Auch auf der Benderstraße ist es schon häufig beim Überholen zu gefährlichen Situationen für Radfahrer*innen gekommen. Bis her wurde noch nicht beobachtet, dass die U73 in solchen Situationen hinter der / dem Radfahrenden bleibt, um ihn nicht in Gefahr zu bringen.

Mit freundlichen Grüßen

Eva Mörger           Maria Icking            Marco Huppertz


Antrag abgelehnt