Finanzieller Hintergrund zur Wohnraumförderung

9. April 2018

Antwort der Verwaltung

An
Ratsherrn Uwe Warnecke
Vorsitzender des Ausschusses
für Wohnungswesen und Modernisierung

Sehr geehrter Herr Warnecke,

in der Sitzung vom 26.02.2018 des AWM wurde das Wohnraumförderprogramm der Landes-regierung NRW (Vorlage 64/8/2018) vorgestellt. Hiernach werden die Bewilligungsmieten der Einkommensgruppe A von 6,25 EUR auf 6,80 EUR (Einkommensgruppe B 7,15 EUR auf 7,60 EUR) in Düsseldorf angehoben und die Förderpauschalen ebenfalls zum Vorteil der Investoren deutlich verbessert. Dies geschieht vor dem Hintergrund einer bereits positiven Entwicklung des Sozialwohnungsbaus in Düsseldorf.

Das Volumen der Wohnungsbauförderung in NRW betrug im Jahr 2016 1,06 Mrd. Euro und im Jahr 2017 etwa 907 Mio. Euro. Nunmehr stellt die Landesregierung 800 Mio. Euro jährlich für die Legislaturperiode der Landesregierung (bis 2022) zur Verfügung. Die wohnungspolitische Idee – weniger Fördervolumen mit besseren Konditionen für Investoren = mehr was? – erschließt sich weder unmittelbar noch mittelbar.

In Düsseldorf bewegen sich die Förderzusagen der vergangenen beiden Jahre jeweils auf über 500 Wohnungen bzw. Studierendenwohnungen. Das Fördervolumen betrug im Jahr 2016 46 Mio. EUR und im Jahr 2017 etwa 70 Mio. EUR. Hierin sind nur zum Teil Wohnungen aus dem Handlungskonzept Wohnen (HKW) enthalten. Die Wirkung des HKW wird im Jahr 2018 deutlich an Dynamik gewinnen.

Das für die Stadt Düsseldorf vorgesehene Globalbudget beträgt derzeit 40 Mio. Euro und soll im Verlauf dieses Jahres neu verhandelt und angepasst werden. Die bestehende Verabredung mit der Landesregierung sieht die unbeschränkte Bereitstellung von Fördermitteln bis zur Bedarfsgrenze vor.

Die GRÜNE Ratsfraktion setzt sich für eine gemeinwohlorientierte Wohnungspolitik in der Landeshauptstadt ein. In den letzten Jahren haben sich bereits positive Entwicklungen ge-zeigt, und wir sind optimistisch, dass sich diese positive Dynamik auch in den nächsten Jahren zeigen wird. Daher muss Planungssicherheit hinsichtlich der Finanzierung geschaffen werden.

Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung des AWM am 09.04.2018 zu nehmen und durch die Verwal-tung beantworten zu lassen:

  1. Mit welchen Prognosen rechnet die Verwaltung für das laufende Jahr 2018?
  2. Wurde der Landesverwaltung durch die Stadtverwaltung bereits mitgeteilt, dass ggf. ein erheblicher Mehrbedarf an Fördermitteln auch in den kommenden Jahren zu erwarten ist?
  3. Wann finden die Verhandlungen mit der Landesregierung statt und mit welcher Zielsetzung bzw. mit welchem Konzept beabsichtigt die Stadtverwaltung, in die Verhandlungen einzutreten?

Mit freundlichen Grüßen

Harald Schwenk                    Susanne Ott