10. Januar 2018
Himmelgeister Rheinbogen – Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie bei der Deichsanierung
Sehr geehrter Herr Tacer,
die Ratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung am 11.01.2018 zu nehmen und durch die Verwaltung beantworten zu lassen:
- Wie wird bei der Deichsanierung am Himmelgeister Rheinbogen die Berücksichtigung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) gewährleistet?
- Wie können die im Umsetzungsfahrplan des Bewirtschaftungsplanes der WRRL vorgeschlagenen Maßnahmen bewertet und umgesetzt werden?
- Welche (ökonomischen) Folgen kann die Nichtbeachtung der WRRL haben?
Wie einer Pressemitteilung des Bundes für Umwelt- und Naturschutz BUND zu entnehmen war, wurde im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur Deichsanierung Himmelgeister Rheinbogen im Genehmigungsantrag und in der Stellungnahme der Stadt Düsseldorf kein Bezug auf die EU-Wasserrahmenrichtlinie genommen.
Die EU-Richtlinie, deren Umsetzung bereits 2015 hätten erfüllt sein müssen – und deren Nichterfüllung empfindliche Sanktionen mit sich bringen können -, sieht für den Rhein im betreffenden Planungsabschnitt verschiedene Maßnahmen vor, wie z.B. die Rückverlegung der Deichlinie zur Schaffung von Retensionsräumen und zur Verbesserung des ökologischen Zustands des Rheins. (PE_RHE_1500, siehe Anlage) .
Die Deichsanierung nach der jetzigen Planung würde Fakten schaffen bevor diese Maßnahmen-Empfehlungen der WRRL bewertet und Umsetzungsmöglichkeiten geprüft wurden. Es ist zu vermeiden, noch erforderliche und bereits unternommene Anstrengungen des Auen- und Gewässerschutzes und Verbesserungen des ökologischen Zustands des Rheines durch die derzeitige Planung zu konterkarieren.
Mit freundlichen Grüßen
Iris Bellstedt, Günther Bunte-Esders Renate Böhm