Kolumne: Verkehrsgerechte Kinder oder kindgerechter Verkehr?

Die Hauptgefahr für Kinder im öffentlichen Raum ist der flächendeckende Kfz-Verkehr, auch der ruhende. Das traurige Beispiel in Wittlaer, wo eine neunjährige Radfahrerin auf dem Schulweg in einer Tempo-30-Zone tödlich verunglückte, ist ein weiteres Beispiel dafür. Die Tatsache, dass Kinder in diesem Alter noch gar nicht alles überblicken, geschweige denn einschätzen können, muss sich auch generell in der Straßenverkehrsordnung widerspiegeln. In meist durchgehend beidseitig beparkten Straßen ist Schrittgeschwindigkeit angemessen, damit tägliche Schlagzeilen wie “Kind läuft zwischen zwei Autos auf die Fahrbahn, Autofahrer/in konnte nicht rechtzeitig bremsen” der Vergangenheit angehören. Entsprechend muss das Bußgeld bei Überschreitung der Geschwindigkeit durch Kfz spürbar erhöht, ggfs. als Straftat bewertet werden. Die derzeitige Einstufung lediglich als Ordnungswidrigkeit wird der tödlichen Gefahr u. a. für Kinder nicht gerecht.  S. a. http://www.zukunftsnetz-mobilitaet.nrw.de/infothek/aktuelles/mehr-freiraum-fuer-kinder-ein-gewinn-fuer-alle

Ernst Welski