Verkaufsoffene Sonntage – FAQ

Worum geht es?

Wo dürfen wie oft an einem Sonntagnachmitag die Läden öffnen? Laut Einzelhandel sind verkaufsoffene Sonntage das Mittel gegen den Onlinehandel und die Outlet-Center in den Nachbarländern. Für Gewerkschaften und Kirchen ist der Sonntag ein wichtiger und schützenswerter Tag für Familie, Erholung und Freizeit. Düsseldorf hatte dazu einen Kriterienkatalog entwickelt und die Anzahl der Sonntagsöffenungen schon deutlich reduziert. Das ist jetzt aber aufgrund von laufenden gerichtsurteilen hinfällig.

 

Was sagen die Gerichte?

Der Schutz des Sonntags hat Verfassungsrang. Daher haben mehrere Gerichte schon diverse Sonntagsöffnungen gekippt, jeweils auf Klage der Gewerkschaft verdi. Knackpunkt ist die Frage, ob es einen Anlass für die Öffnung gibt. Kommen die Menschen nur zum Shoppen? Oder wären die meisten von ihnen aufgrund eines Festes, eines Marktes oder einer Messe ohnehin in der Stadt und gehen dann halt auch noch einkaufen.

 

Um welche Sonntage geht es in Düsseldorf?

Erstmal geht es nur um den 18.03. in der City aus Anlass der Messer „ProWein“ und den 05.05. in Benrath aus Anlass des Maimarktes. Letzterer ist in der Politik unstrittig, da die Öffnung nur für die Straßen gelten sooll, an denen der Markt auch stattfindet. Bei der „ProWein“ ist es anders.

 

Was ist das Problem bei der „ProWein“?

Aus unserer Sicht ist die Rechtssicherheit einer möglichen Sonntagsöffnung hier mehr als zweifelhaft. Die „ProWein“ hatte zuletzt ca. 58.000 Besucher*innen in Summe über drei Tage. Dies wird vor Gericht mit den zu erwartenden Besucher*innen in den Einkaufsstraßen verglichen. In der Stellungnahme der IHK zu den beantragten Sonntagsöffnungen wird dazu der Retail Services Marktreport von Engel & Völkers Commercial herangezogen und runtergerechnet (abzüglich geschätzter Passant*innen und möglicher Doppelzählungen). Demnach beträgt die zu betrachtende Besucher*innenzahl an einem Samstag in den innerstädtischen Einkaufsbereichen Schadowstraße, Königsallee, Flinger Straße in fünf Stunden ca. 50.000 Menschen – und nicht die tatsächlich gezählten 100.000 Menschen. Selbst dies hält aus unserer Sicht und mit den Erfahrungen der jüngeren Rechtsprechung dem Vergleich mit insgesamt 58.000 Besucher*innen über drei Ausstellungstage nicht Stand.

Juristisch ebenfalls problematisch ist aus unserer Sicht die Argumentation, dass die Veranstaltungen der „ProWein Goes City“ Besucher*innen in die Innenstadt locken und damit als weiterer Anlass für eine rechtssichere Sonntagsöffnung dienen. Die am Messesonntag 2017 stattgefundenen elf Veranstaltungen starteten alle nach 18 Uhr! Das wird 2018 nicht grundsätzlich anders sein, da es Veranstalungen sein sollen, die nach Messeschluss einen entspannten Ausklang bieten soll.

 

Wie geht es weiter?

Voraussichtlich wird der Rat beide Sonntagsöffnungen genehmigen. Verdi wird dann sehr wahrscheinlich dagegen klagen und wir gehen davon aus, dass die Gerichte die „ProWein“ ala Anlass kippen werden. Wir brauchen dringend einen verässlichen rechtlichen Rahmen. Dazu muss die Landesregierung ihre Eckpunkte setzen und dann müssen wir in Düsseldorf unseren kriterienkatalog so anpassen, dass nicht länger die Gerichte, sondern wieder die Politik entscheidet.