12.04.2018 – Bei der Landeshauptstadt Düsseldorf werden Schüler-/Student*innen-Praktikaplätze teils ohne Entlohnung angeboten. Dem Vernehmen nach werden bei manchen Praktika keine ansonsten üblichen Vergünstigungen wie ein befristetes Jobticket oder ein vergünstigtes Mittagessen gewährt. Das sogenannte Mindestlohngesetz regelt zwar, in welchen Fällen ein Mindestlohn zu zahlen ist, dennoch wäre es aus folgenden Gründen zu überlegen, ob nicht doch eine angemessene Entlohnung sinnvoll wäre. Erstens hat eine Kommune Vorbildcharakter und sollte höhere soziale Standards setzen als es in der Wirtschaft üblich ist. Zweitens geht es hier zudem um eine Verteilungsgerechtigkeit