2030 Agenda des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE)/Deutsche Sektion: „Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten“

07. Juli 2016

 

An
Herrn Oberbürgermeister
Thomas Geisel

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Geisel,

die Ratsfraktionen von CDU, SPD, Bündins90/Die Grünen, und FDP bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 07. Juli 2016 zu setzen und zur Abstimmung zu bringen:

  1. Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf schließt sich der anliegenden Erklärung „2030-Agenda – Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten“ an.
  2. Nachhaltige Entwicklung wird in der Landeshauptstadt Düsseldorf als kommunale Querschnittsaufgabe verstanden, die alle Bereiche und Fachaufgaben der Verwaltung einschl. der Tochterunternehmen betrifft.
  3. Bewährte Akteurinnen und Akteure wie die Lokale Agenda 21, das Eine- Welt-Forum, Initiativen und engagierte Bürgerinnen und Bürger sollen in den Düsseldorfer Agenda 2030-Prozess eingebunden werden. Darauf aufbauend, werden die Entwicklungsziele der Vereinten Nationen vorangebracht sowie das Thema Nachhaltigkeit verstetigt und weiterentwickelt.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für die zukünftige Ausrichtung und Organisation der nachhaltigen Entwicklung in der Landeshauptstadt Düsseldorf auszuarbeiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. Unter Einbeziehung innovativer Beteiligungsformen sollen neue Dialogformate eingeführt und dadurch neue Impulse generiert werden. In die Konzepterstellung sind die unter Punkt 3. genannten Akteureinnen und Akteure zu beteiligen. Durch Einrichtung einer Koordinierungsstelle soll die Arbeit insgesamt professionalisiert werden.

Sachdarstellung
Die Weltgemeinschaft der Vereinten Nationen hat sich auf ihrem Gipfel der Staatsund Regierungschefs vom 25. – 27.09.2015 in New York auf einen neuen globalen Rahmen zur nachhaltigen Entwicklung und Armutsbekämpfung geeinigt. Die so genannte 2030-Agenda knüpft an die bis 2015 gesetzten Millenniumsziele der Vereinten Nationen an. Die neue 2030-Agenda umfasst einen Zeitraum von 15 und gilt bis 2030. Gegenstand dieser Agenda sind die Schaffung einer gerechten Welt und das damit eng verbundene Ziel der Armutsbekämpfung sowie das Ziel der nachhaltigen Entwicklung.

Zur Umsetzung der in der 2030-Agenda formulierten Ziele kommt den Kommunen eine zentrale besondere Bedeutung zu, weil alle Kommunen beim Kampf gegen Armut sowie bei der Bewältigung von Umweltproblemen global an vorderster Front stehen.

Die neue 2030-Agenda bildet einen übergeordneten Rahmen für die Entwicklungsziele der Vereinten Nationen, deren Kernstück die so genannten „Sustainable Development Goals“ (SDGs) sind. Gegenstand der insgesamt 17 Ziele ist es, für gemeinsame Anliegen und öffentliche Güter auch gemeinsam die Sorge für diese zu übernehmen – wie etwa für das Klima, die biologische Vielfalt, das Wasser und den Boden. Zusätzlich werden festgeschrieben, das Welthandelssystem gemeinsam fair
zu gestalten, soziale Gerechtigkeit zu etablieren und den Frieden zu sichern. In diesem Rahmen wollen Staaten, Kommunen, Wirtschaft und die Zivilgesellschaft für diese globalen Ziele gemeinsam Verantwortung tragen.

Das für die Kommunen wichtigste Ziel ist das so genannte „Stadtziel“. Städte und Siedlungen inklusiv sicher, widerstandsfähig und nachhaltig machen (Ziel 11). Aber auch die Ziele 7 „Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und zeitgemäßer Energie für alle sichern“, Ziel 9 „Eine belastbare Infrastruktur aufbauen, inklusive und nachhaltige Industrialisierung fördern und Innovationen unterstützen“ oder Ziel 13 „Umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergreifen“ sind von sehr großer Bedeutung für alle Kommunen weltweit.
Vergleiche hierzu: https://sustainabledevelopment.un.org/topics

Die neuen Entwicklungsziele sind mehr als eine Fortführung der bisherigen Millenniumsziele. Ziel ist es nicht mehr, Veränderungen alleine im globalen Süden herbeizuführen, sondern es geht auch um eine neue Perspektive sowie neue Balance in allen Teilen der Welt, egal ob Entwicklungs-, Schwellen- oder Industrieland. Für eine gerechtere Welt ist auch ein Wandel des Nordens notwendig. Aus diesem Grund hat das Präsidium des RGRE die in der 2030-Agenda der Vereinten Nationen enthaltene stärkere Fokussierung auf die gemeinsame Verantwortung des Nordens und Südens für mehr Gerechtigkeit in der Einen Welt befürwortet.

Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Entwicklungsziele soll auf das seit vielen Jahren bestehende Engagement der Lokalen Agenda 21 und die entwicklungspolitische Bildungs- und Informationsarbeit (Eine-Welt-Beirat und Eine- Welt-Forum) angeknüpft werden. Die bestehenden Aktivitäten der Landeshauptstadt zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung sollen verstärkt werden.

Mit freundlichen Grüße

Rüdiger Gutt                     Markus Raub
Norbert Czerwinski          Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann


2030-Agenda für Nachhaltige Entwicklung:
Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten

Die Stadt/die Gemeinde/der Landkreis…

  • begrüßt die von den Vereinten Nationen (VN) am 27. 9. 2015 verabschiedete 2030-Agenda und die darin enthaltenen Entwicklungsziele, die „Sustainable Development Goals“ (SDGs), die sich an die Mitgliedstaaten der VN richten, und insbesondere durch eine kommunale Beteiligung und Verantwortung mit Leben gefüllt werden sollten.
  • begrüßt die Anerkennung von Städten, Gemeinden und Kreisen als zentrale Akteure für nachhaltige Entwicklung durch die erstmalige Aufnahme des sogenannten „Stadtziels“ SDG 11 „Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig machen“ in die Entwicklungsagenda der VN.
  • unterstützt die in der 2030 -Agenda enthaltene stärkere Fokussierung auf die gemeinsame Verantwortung des Nordens und des Südens für mehr Gerechtigkeit in der Einen Welt und die darin beschriebene Verbindung zwischen Nachhaltigkeit und Entwicklung.
  • begrüßt die Forderungen des Bundestages an die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, Städten und Kommunen weltweit mehr Einnahme- und Haushaltshoheit zu geben, sie beim Aufbau demokratischer und leistungsfähiger kommunaler Selbstverwaltungen und als zentrale Akteure einer integrativen und partizipatorischen Stadtentwicklung in ihrer internationalen und entwicklungspolitischen Zusammenarbeit zu unterstützen.
  • fordert Bund und Länder auf, Kommunen und Ihre Vertretungen bei der Entwicklung von Strategien zur Erreichung der nachhaltigen Entwicklungsziele auf Augenhöhe einzubeziehen, die Bedeutung des kommunalen Engagements zur Erreichung der Ziele der 2030-Agenda anzuerkennen, Kommunen stärker als bisher als Akteure für Nachhaltigkeit und globale Verantwortung auch im Rahmen der eigenen Nachhaltigkeitsstrategien zu berücksichtigen und die Voraussetzungen hierfür zu schaffen. Dabei sollen kommunale Belastungen durch die Umsetzung internationaler Verpflichtungen von Bund und der Ländern ausgeglichen werden.

Die Stadt/die Gemeinde/der Landkreis…

wird ihre Möglichkeiten nutzen, sich für nachhaltige Entwicklung konkret zu engagieren und eigene Maßnahmen nach innen und außen sichtbarer zu machen. Sie wird dies in einem breiten Bündnis gemeinsam mit den lokalen Akteuren und den Bürgerinnen und Bürgern vorantreiben.

Mit Beschluss vom angenommen.

Ort Datum Titel, Funktion, Unterschrift
1 http://www.un.org/ga/search/view_doc.asp?symbol=A/69/L.85&Lang=E (Seite 14)
2 Siehe Bundestagsbeschluss „Entwicklungspolitische Chancen der Urbanisierung nutzen“ vom 18.06.2015

Kommunen können mit folgenden Maßnahmen einen besonderen Beitrag leisten (optional):

I. Information und Bewusstseinsbildung

  • Durchführung eigener Aktionen und die Unterstützung von Dritten mit dem Ziel, Informationen über die SDGs in der Bevölkerung zu verbreiten und das Bewusstsein für die damit angesprochenen Herausforderungen auf lokaler Ebene zu schärfen.
  • Darstellung/Einbringung in Diskussionen wie anhand von Praxisbeispielen oder entsprechenden Ratsvorlagen, Entwicklungsziele der VN auf kommunaler Ebene umgesetzt werden. Beispielhaft sei hierfür das kommunalrelevante Ziel 11 „Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig machen“ genannt.
  • insbesondere die für ihr Gebiet zuständigen Volkshochschulen, Bildungswerke und Verwaltungsakademien bitten, Informationsangebote zur 2030-Agenda und den nachhaltigen Entwicklungszielen anzubieten.
  • Bestandsaufnahme von vorhandenen Themen/Maßnahmen der Kommune, die in besonderem Zusammenhang mit globalen Nachhaltigkeitsstrategien stehen.

II. Maßnahmen der Vernetzung und Interessenvertretung

  • Werbung für und Unterstützung eines breiten Bündnisses bestehend aus lokalen Akteuren wie Vereinen, Initiativen, Schulen, Universitäten, Wirtschaft, Handwerk, Gewerkschaften und Kirchen sowie lokal/regional engagierten NGO‘s, um die 2030-Agenda und die damit einhergehenden SDGs breit zu verankern.
  • Mitwirkung in regionalen/nationalen Nachhaltigkeitsnetzwerken.
  • Aktive Beteiligung an kommunalrelevanten Vorhaben der VN, um kommunale Selbstverwaltung weltweit zu stärken, kommunale Interessen weltweit zu bündeln und den Anliegen der Kommunen global Gehör zu verschaffen.

III. Übertragung der 2030-Agenda auf die kommunale Ebene

  • Bestehende oder neue Maßnahmen oder Strategien der sozialen, ökologischen, ökonomischen oder politisch-kulturellen Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene werden mit einem oder mehreren der 17 SDGs in Zusammenhang bringen und national und international sichtbar machen.
  • Kommunale Nachhaltigkeitsstrategien als Querschnittsaufgabe in Politik und Verwaltung verankern und besonderes Augenmerk verleihen. (zum Beispiel SDG Nr. 11)
  • Sich dafür einsetzen, dass auch in allen kommunalen Handlungsfeldern wie zum Beispiel auch bei kommunalen Eigenbetrieben und der Kommunalwirtschaft, Schulen, oder bei der kommunalen Wohnraumversorgung Nachhaltigkeitsstrategien entwickelt werden. (zum Beispiel SDG Nr. 4, 9, 7, 13)
  • Erweiterung und Vertiefung des Städtepartnerschaftsnetzes und der Projektzusammenarbeit mit Kommunen aus Ländern des globalen Südens. Förderung der Strukturen der Selbstverwaltung und Unterstützung des kommunalen Wissenstransfers in Projekte der Entwicklungszusammenarbeit. (zum Beispiel SDG Nr. 17)
  • Einbeziehung der Potenziale von Migrantinnen und Migranten als Brückenbauer zu ihren Herkunftsländern, auch mit dem Ziel, Lebensperspektiven in den Herkunftsländern zu verbessern. (SDG Nr. 17)
  • Ausbau einer Willkommenskultur im Zuge der wachsenden Zuwanderung nach Europa. (SDG Nr. 17)