Konsequente Abfallvermeidung durch Verwendung von Mehrweggeschirr bei Veranstaltungen auf städtischen Flächen

23. Mai 2019

An Herrn
Oberbürgermeister Thomas Geisel

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Ratsfraktionen von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, SPD und FDP bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung des Rates 23. Mai 2019 zu nehmen und zur Abstimmung zu bringen:

Der Rat der Stadt Düsseldorf fordert die Verwaltung auf, die konsequente Verwendung von Mehrweggeschirr bei öffentlichen Veranstaltungen mit den Vorgaben der städtischen Abfallsatzung zu stärken.

Die neue Geschäftsanweisung Abfall sollte entsprechende Regelungen enthalten. Jeder Genehmigung / jedem Vertrag ist das Merkblatt „Anforderungen an die Abfallentsorgung“ (s. Anlage) beizufügen. Das Merkblatt ist hinsichtlich eines Punktes Abfallvermeidung / Verwendung von Mehrweggeschirr zu ergänzen.

Bei der Beantragung ist die Geschirrverwendung während der Veranstaltung durch die Antragsteller*in darzulegen und die Antragsteller*in ist auf die GA Abfall hinzuweisen.
Die Verwaltung berät die Veranstalter*innen bei Events auf Privatflächen hinsichtlich des Einsatzes von Mehrweggeschirr.

Entsprechende Öffentlichkeitsarbeit für abfallarme Veranstaltungen ist durchzuführen (Flyer, Werbung auf der städtischen Internetseite, soziale Medien, Aufkleber) und die Informationen über Mehrweggeschirr werden in den Abfallkalender aufgenommen.

Das Umweltamt erstellt einen entsprechenden Leitfaden für die weiteren mit Genehmigungen befassten Ämter.

Die Verwaltung wird gebeten, das Thema nachhaltige Abfallvermeidung durch Mehrweggeschirr in den Arbeitskreis Großveranstaltungen einzubringen.

Sachdarstellung
Aufgrund der Belastung der Meere mit riesigen Mengen an Plastikmüll ist die Vermeidung von Einwegverpackungen und -behältnissen zurzeit im Fokus der öffentlichen Diskussion. Hierzu gehört auch der Einsatz von Einwegverpackungen für Speisen und Getränken bei Veranstaltungen.

Die EU verabschiedet in Kürze einschneidende Gesetze zur Reduzierung von Plastikverpackungen. Auch fordert die städtische Abfallsatzung der LDH: „Bei Veranstaltungen im öffentlichen Raum dürfen Speisen und Getränke nur in Mehrwegbehältnissen ausgegeben werden. Ausnahmen können in begründeten Einzelfällen zugelassen werden. Die Stadt wirkt auf Veranstalter*innen öffentlicher Veranstaltungen auf Privatgrund ein, um die Ausgabe von Speisen und Getränken in Mehrwegbehältnissen zu erreichen.“

Mit Ausnahme des Getränkebereichs bei Großveranstaltungen wie z. B. in der Merkur Spielarena, dem ISS Dome und der Mitsubishi Electric Hall werden bei den meisten Veranstaltungen in Düsseldorf fast alle Getränke und alle Speisen nach wie vor in Einweggeschirr verkauft. Mehrweggeschirr wird zum großen Teil nicht eingesetzt.
Bei Abschluss von Mietverträgen für die jeweiligen Flächen muss die / der Veranstalter*in bei den Flächenämtern einem Antrag auf Genehmigung stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Angela Hebeler                               Norbert Czerwinski

Markus Raub                                   Manfred Neuenhaus