Änderungs-Antrag der Ratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Beschlussvorlage 19/ 27/2017: Handlungskonzept E-Mobilität der Landeshauptstadt Düsseldorf

13. Juli 2017

An Oberbürgermeister
Thomas Geisel

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 13. Juli 2017 zu nehmen und zur Abstimmung zu bringen:

Die Verwaltung wird gebeten, das Handlungskonzept E-Mobilität der Landeshauptstadt Düsseldorf in folgenden Punkten zu überarbeiten bzw. zu ergänzen

(S. 10, S. 17)

Grundsätzliches: Der Titel „Flottenwende“ soll sich nicht nur auf Nutzfahrzeuge beziehen, sondern die Überschrift über die Modernisierung aller Fahrzeuge bilden, deren Beschaffung und Betrieb in städtischer Verantwortung liegen:
Substituierung der Bestandsflotte im städtischen Fuhrpark:

  • Die Stadt Düsseldorf strebt eine schrittweise Substituierung der Bestandsflotte an, soweit / sobald entsprechende Fahrzeuge auf dem Markt sind.
  • Die Geschäftsanweisung zur städtischen Beschaffung, die GA Vergabe, wird entsprechend angepasst.
  • Die Unternehmen mit städtischer Beteiligung sollen zu entsprechenden Handlungskonzepten angehalten werden.
  • Wenn im Handlungskonzept einzelne Hersteller elektrisch betriebener Nutzfahrzeuge genannt werden, sollte das in der Stadt ansässige Unternehmen Mercedes-Benz mit seinen Elektro-Transportern E-Sprinter und E-Vito ergänzt werden.

Nutzfahrzeuge
Die Projektbeschreibung zur Neukonzipierung von zwei kommunalen Nutzfahrzeugtypen und deren Erprobung sollte zur besseren Nachvollziehbarkeit überarbeitet und konkretisiert werden.

(S. 16)
Car-Sharing mit städtischen E-Fahrzeugen
Die im Rahmen des Projektes E-Carflex Business initiierte Vermietung von städtischen E-Fahrzeugen an Mitarbeiter*innen und Bürger*innen nach Dienstschluss hat einen einfachen Zugang zur E-Mobilität ermöglicht. Das Projekt läuft am 31.12.2017 aus. Die Ausleihzahlen, vor allem an Bürger*innen, sind laut Verwaltung (KK Elektromobilität), in der letzten Zeit angestiegen. Um den Markthochlauf und die Sichtbarkeit von Elektrofahrzeugen weiter zu unterstützen, sollte diese Möglichkeit noch zwei Jahre länger angeboten werden. Die Buchungsplattform für die Fahrzeuge ist nicht benutzerfreundlich. Die Verwaltung wird beauftragt eine Optimierung dieser Besucherplattform zu prüfen.

(S. 19)
Emissionsfreie-Lieferverkehre

  • Bis Sommer 2018 wird ein prozessorientiertes Konzept für emissionsfreie Lieferverkehre vorgelegt, das die Einbeziehung der wesentlichen Akteure wie z.B. IHK, HWK, Speditionen vorsieht.
  • Auf Lieferverkehre mit E-Lastenräder wird – in Anlehnung an das Bundesförderprogramm – ein besonderes Gewicht gelegt.

(S. 21)
Ladeinfrastruktur für Elektromobilität mit regenerativer Energie

  • Beim Ausbau der Ladeinfrastruktur wird sichergestellt, dass der Ladestrom aus regenerativen Energiequellen der Stadtwerke gespeist wird (inkl. Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung wie beim Gaskraftwerk auf der Lausward)

(S. 23)
Rheinbahn

  • Die künftige Beschaffungsstrategie der Rheinbahn zum Einsatz von emissionsfreien Antriebstechnologien erfolgt gemäß NVP. Die Zielformulierung wird dementsprechend um E-Busse ergänzt.
  • „Im Rahmen einer Innovationslinie wird die Rheinbahn AG ab 2019 Busse mit emissionsfreien Antriebssystemen erproben, ab 2021 wird eine zweite Innovationslinie folgen. Ziel ist, spätestens ab 2023 ausschließlich Busse mit emissionsfreien Antrieben zu beschaffen.“
  • Beim Einsatz von Brennstoffzellenantrieben wird ausschließlich Wasserstoff genutzt, der unter Einsatz regenerativer Energie gewonnen wurde.

(S. 20)
Leitfaden zur Integration von E-Mobilität in Wohnquartiere

  • Ein Leitfaden zur Integration von E-Mobilität in Wohnquartiere ist bis Sommer 2018 zu erstellen.
  • Bei Neubauvorhaben ist künftig darauf zu drängen, Elektro-Ladeinfrastrukturen vorzusehen, sowohl für PKW als auch für E-Fahrräder. Dies gilt insbesondere für die städtische Wohnungsbaugesellschaft aber auch für alle anderen Planungsvorhaben.
  • Städtische Dienststellen sind mit ausreichenden und sicheren Abstellanlagen für E-Bikes inklusive Ladestationen auszurüsten.

Begründung:
Das vorgelegte Handlungskonzept E-Mobilität stellt einen guten Aufschlag dar, um die Elektromobilität in Düsseldorf weiter voranzubringen und die Nutzung von Elektrofahrzeugen, PKW, Nutzfahrzeuge und E-Bikes, deutlich zu steigern.
Allerdings gilt es, an den oben genannten Stellen deutlich ambitioniertere als die im Entwurf formulierten Ziele anzustreben.
Wir gehen dabei davon aus, dass dem Handlungskonzept neuere Erkenntnisse als die zitierten zugrunde gelegt werden. Dies betrifft beispielsweise die SWOT Analyse des Fraunhofer Instituts, die Verfügbarkeit von E-Fahrzeugmodellen sowie deren Reichweite, die sich zwischenzeitlich erheblich weiter entwickelt haben.
Mit einem entsprechend überarbeiteten Handlungskonzept E-Mobilität findet Düsseldorf wieder Anschluss an den Diskurs moderner, nachhaltiger Stadt- und Mobilitätsentwicklung. Elektromobilität kann einen wichtigen Beitrag leisten zu einer spürbaren Verbesserung der Lebensqualität in der Stadt, zu höherer Luftqualität und weniger Lärmemissionen. Die Weichen für die Abkehr von Verbrennungsmotoren werden mit dem Handlungskonzept langfristig gestellt, sie bieten aber auch den Orientierungsrahmen für kurzfristige zu treffende Entscheidungen. Düsseldorf kann mit dem Konzept seiner Vorbildfunktion als Landeshauptstadt besser gerecht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Angela Hebeler Norbert Czerwinski Markus Raub