Änderungsantrag Heerdterhof-Garten

03. März 2021

Änderungsantrag zur Vorlage APS/145/2020 – Heerdterhof-Garten

An
Ratsherrn Dr. Alexander Fils
Vorsitzender des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung

 

Sehr geehrter Herr Dr. Fils,

die Ratsfraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU bitten sie, folgenden Änderungsantrag zur Vorlage APS/145/2020 auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung am 3. März 2021 zu nehmen und abstimmen zu lassen:

I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, für ein Gebiet westlich des Heerdter Lohweges  sowie der Anschlussstelle Heerdter Lohweg, nördlich der Brüsseler Straße B7, östlich der Schiessstraße und südlich der ehemaligen Güterbahntrasse Neuss-Oberkassel

  • maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches gemäß § 9 Abs. 7 BauGB im Bebauungsplan-Entwurf Nr. 04/020 – Heerdterhof-Garten -, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, –

einen Bebauungsplan aufzustellen, der vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage haben soll:

  • Ausweisung von Allgemeinen Wohngebiet (WA), eingeschränktem Gewerbegebiet (GEe), öffentlicher Grünfläche, Wald und öffentlicher Verkehrsfläche

II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt der Behandlung der Äußerungen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung aufgrund § 3 Abs. 1 BauGB gemäß Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage zu und empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung gem. § 2 Abs. 1 der Zuständigkeitsordnung eine vorlagegemäße Beschlussfassung unter Berücksichtigung der genannten Änderungen und Ergänzungen.

III. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt der Behandlung der Stellungnahmen aus der/n Behördenbeteiligung/en aufgrund § 4 BauGB gemäß Anlage 2 zur vorliegenden Vorlage zu und empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung gem. § 2 Abs. 1 der Zuständigkeitsordnung eine vorlagegemäße Beschlussfassung unter Berücksichtigung der genannten Änderungen und Ergänzungen.

IV. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt dem Bebauungsplan-Entwurf Nr. 04/020 – Heerdterhof-Garten – und seiner Begründung einschließlich des Umweltberichtes für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, vorbehaltlich der Seite 5 Wirksamkeit des Städtebaulichen Vertrages, zu. Sofern keine Stellungnahmen abgegeben werden, empfiehlt der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt, den vorliegenden Entwurf mit den ergänzenden Änderungen und Ergänzungen (siehe unten) als Satzung zu beschließen.

Die Verwaltung wird beauftragt Folgende Änderungen in den vorliegenden Bebauungsplanentwurf aufzunehmen bzw. einzuarbeiten:

Änderungen zur textlichen und planerischen Festsetzung

  1. Reduzierung der Grundflächenzahl für das Gebiet WA auf 0,9; mit den entsprechenden Anpassungen in der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen

 

Änderungen und weitere Hinweise, die außerhalb der Satzung als Ergänzung zum Grünordnungsplan und den weiteren Planungen im Gebiet zu berücksichtigen sind:

  1. Bei der Neuplanung der „Seepromenade“ ist darauf zu achten, dass der Weg nicht gepflastert wird, sondern in seiner heutigen Gestaltung in Form einer wassergebundenen Wegedecke wieder aufgenommen wird. Wünschenswert ist eine verfestigte Fläche, wie diese auch im rechtrheinischen Hofgarten bei den stark belasteten Wegen in den letzten Jahren realisiert wurde. Die Farbgebung sollte dem heutigen Belag entsprechen.
  2. Die Hinweise aus dem Grünordnungsplan (GOP III) zur Minimierung zusätzlicher Lichtemissionen (Kap. 6.6.5) sind zu berücksichtigen. Lichtfarbe maximal 2.700K. Lichtpunkthöhe max. 2,50m. Eine Beleuchtung für den Zeitraum zwischen 23 Uhr und 5 Uhr soll vermieden werden. Alternativ wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen inwieweit in diesem Zeitfenster auch eine intelligente Steuerung Anwendung finden kann.
  3. Bei der Gestaltung der südöstlich liegenden Spielfläche vor dem WA Gebiet im Bereich der öffentlichen Grünfläche, wo der künstliche angelegte Wassergraben liegt, ist eine Ersatzfläche für das Laichbecken, welches nun im WA Gebiet liegt und überplant wird zu schaffen. Dies dient zum Erhalt des bedeutenden Erdkrötenbestandes.
  4. Baumerhalt und Vitalisierung von noch vorhandenen Baumstandorten im Bereich der Straßenverkehrsflächen nördlich vom WA sind unabhängig der zeichnerischen Baumstandorte im Grünordnungsplan Seite 7 zu berücksichtigen.
  5. Die im GOP II (siehe S.11 im GOP III) festgesetzt durchgängige Fuß- und Radwegeverbindung vom Ökotop Heerdt bis zur Oberkasseler Brücke ist bei der Detailplanung und Ausgestaltung des neuen Albertussees zu berücksichtigen. Damit geht einher, dass der verbindende Grünzug auf der alten Bahntrasse umgesetzt wird.
  6. Für eine Freiraumvernetzung sollte die Seepromenade und der Seerundweg gleichzeitig umgesetzt werden. Dies verringert auch den Eingriff in den Naturhaushalt, wenn nicht später nochmals in der Fläche gebaut werden würde.
  7. Bei der Festsetzung der Mischvegetation im Bebauungsplanverfahren ist für eine ökologische Aufwertung in dieser naturnahen Wohnbebauung, im WA Gebiet eine insekten- und tierfreundliche Bepflanzung auf Grundlage der textlichen Festsetzung zu berücksichtigen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Astrid Wiesendorf                                            Angelika Penack-Bielor