Änderungsantrag interfraktionell zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 09/003 – Nördlich Paulsmühlenstraße -, Vorlage Nr. 61/85/2018

An den Bezirksvorsteher der BV 9

Herrn Dr. Karl-Heinz Graf

Benrodestr. 46

40597 Düsseldorf

 

Betr.: Bebauungsplan-Entwurf Nr. 09/003 – Nördlich Paulsmühlenstraße –

          Vorlage Nr. 61/85/2018

Sehr geehrter Herr Dr. Graf,

wir bitten Sie, den folgenden Änderungsantrag zur Vorlage 61/85/2018 in die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung 9 am 22.6.2018 aufzunehmen und zur Abstimmung zu bringen:

Die Bezirksvertretung 9 bittet den Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung, die Beschlussfassung zur Vorlage 61/85/2018, Bebauungsplan-Entwurf Nr. 09/03 – Nördlich Paulsmühlenstraße – dahingehend abzuändern, dass entweder

a. der Entwurf des Bebauungsplans, auf der Basis des Vorentwurfs, Vorlage 09/71/2015, der Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung war und in dem eine Bebauung mit nur ca. 320 Wohnungen vorgesehen war, umgesetzt wird;

 b. die Entscheidung zur Weiterführung des Verfahrens bis zur Erstellung des ganzheitlichen Verkehrskonzepts für den Stadtbezirk 9, wie es vom Ordnungs- und Verkehrsausschuss gemäß der Vorlage 66/32/2018 am 28.2.2018 beschlossen wurde, vertagt wird oder

 c. die Verwaltung beauftragt wird, mit dem geänderten Entwurf des Bebauungsplans erneut mit der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zu beginnen.

 

Begründung:

Das Quartier Paulsmühle erlebt aktuell einen wichtigen Entwicklungsschritt. Das ehemalige Arbeiterviertel, mit seinen eingegliederten Industriebetrieben erlebte nach den zunehmenden Stilllegungen einen zwischenzeitlichen, langanhaltenden Dornröschenschlaf. In dieser Zeit hat sich die ursprüngliche Arbeitersiedlung in eine bunte Mischung aufgelockerter Bebauung unterschiedlicher Baustile gewandelt. Hierzu gehören Ein- und Zweifamilienhäuser unterschiedlichsten Alters, Teile der alten Arbeitersiedlung, Mehrfamilienwohnhäuserzeilen der Gründerzeit, Wohnblocks aus den 50er und 60er Jahren im Stil der Kasernenarchitektur des damaligen Industriewohnungsbaus, neuere im Sinne der „Neuen Heimat“ Siedlung entwickelte Wohnblöcke und moderne Mehrfamilienwohnhäuser.

Die Entwürfe des städtebaulichen Wettbewerbs für das Bebauungsgebiet  „Südlich Paulsmühlenstr.“ („Mühlenviertel“)  haben diesen Entwicklungsmix aufgegriffen, konzentriert und in einer modernen Architektursprache zusammengefasst. Der Bebauungsplan-Vorentwurf „Nördlich Paulsmühlenstr.“, der im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung vorgelegt wurde, hat die Konzeptsprache des städtebaulichen Wettbewerbs für die südliche Paulsmühle übernommen. Der jetzt vorliegende Bebauungsplan-Entwurf „Nördlich Paulsmühlenstr.“ greift dagegen das Einzelelement „Neue Heimat“ auf und konzentriert es, um den Charakter eines Gründerzeitviertels zu imitieren, wie er in den Innenstädten von Großstädten wie Hamburg und Berlin noch erlebbar ist. Diese Änderung ist so gravierend, dass sie mit dem bisherigen Beteiligungsverfahren nicht mehr in Einklang zu bringen ist und deshalb neu begonnen werden muss.

Die der Planung des geänderten Bebauungsplanes „Nördlich Paulsmühlenstr.“ zugrunde gelegte Verkehrsbetrachtung berücksichtigt aktuell nur die bereits in Bau befindlichen Veränderungen. Das geplante Wohngebiet an der Hildener Straße, mit etwa 800 bis 900 Wohnungen, für das es bereits einen städtebaulichen Wettbewerb gab, wird nicht in der Verkehrsentwicklung betrachtet. Damit liegt keine ganzheitliche Bewertung der Verkehrsentwicklung vor. Ohne diese ganzheitliche Betrachtung, wie sie im Verkehrskonzept für den Stadtbezirk 9 erarbeitet werden soll, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die veränderte Konzentrierung schädlich für eine Veränderung der Mobilitätsstrategie ist, wie sie von der Stadt auch angestrebt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Angerhausen                                      Wegner                                     Welski

CDU-Fraktion                                SPD-Fraktion               Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN