Änderungsantrag Schwannstraße 3 und Kennedydamm 5

16. Mai 2021

Änderungsantrag der Ratsfraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU zur Vorlage APS/062/2021 „Plan Nr. 01/017 – Schwannstraße 3 und Kennedydamm 5 -Bericht der Verwaltung zum Stand der Planung und Beschluss zur Fortführung des Bebauungsplanverfahrens“

 

An

Ratsherrn Dr. Alexander Fils

Vorsitzender des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung

 

Betrifft: APS/082/2021

Änderungsantrag der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Vorlage APS/062/2021

 

Sehr geehrter Herr Fils,

 

die Ratsfraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU bitten sie, folgenden Änderungsantrag zur Vorlage APS/062/2021 „Plan Nr. 01/017 – Schwannstraße 3 und Kennedydamm 5 -Bericht der Verwaltung zum Stand der Planung und Beschluss zur Fortführung des Bebauungsplanverfahrens“ auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung am 16. Mai 2021 zu nehmen und abstimmen zu lassen:

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt der weiterentwickelten Planung unter Berücksichtigung untenstehender Rahmenbedingungen zu und beauftragt die Verwaltung für das Gebiet zwischen Kennedydamm, Roßstraße und Schwannstraße-maßgebend ist der im Plan Nr. 01/017 dargestellte Geltungsbereich, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, -das Bebauungsplanverfahren vorlagengemäß unter Berücksichtigung der beschlossenen Anpassungen weiterzuführen.

 

 

1.    Festsetzung der maximalen Gesamthöhe (inklusive technischer Aufbauten) beim Twist auf 112,6 m.

2.    Festsetzung der maximalen Gesamthöhe (inklusive technischer Aufbauten) beim Gateway auf 94,6 m.

 

 

Begründung:

Die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßen die fortschreitenden Entwicklungen im Bereich Schwannstraße 3 und Kennedydamm 5. Wie im vorliegenden Bericht der Verwaltung dargestellt, hat die BV 1 und der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung einer Entwicklung des Grundstückes mit Gebäudehöhen von 110m für den Twist und 92m für das Gateway am 3.6.2020 zugestimmt. Diese Festlegung der Höhen ist unter anderem auf einen gemeinsamen Termin der Planungspolitiker*innen, Bezirksvertreter*innen und der Verwaltung am Stadtmodell entstanden, wo die städtebauliche Situation erfasst und die Auswirkung der Hochpunkte analysiert wurde.

 

Aus Sicht unserer Fraktionen hat sich an dem städtebaulichen Tatbestand nichts geändert, so dass eine Höhenabweichung von 4,6 m beim Twist aus unserer Sicht nicht begründet ist. Die vorgeschlagene Abweichung basiert auf dem derzeitigen – sehr frühen – Planungsstand, in der noch undefinierte Nutzungszuordnung der einzelnen Geschosse vorliegen. Laut Aussage des Investors ist die Realisierung des Gesamtgebäudes auch mit einer Höhe von 112,6 m sicherzustellen, wenn die Planungen dementsprechend angepasst werden. Vor dem Hintergrund der notwendigen Anpassungsplanungen und besonderen Anforderungen des Gebäudes ist diese Höhenentwicklung (von ca. 2 m) als Abweichung zu akzeptieren, eine Erhöhung um 4 m (in etwa einem Geschoss) ist an dieser Stelle nicht gewünscht.

 

Die Höhenentwicklung beim Gateway ist laut Aussage der Verwaltung lediglich auf die Verkleidung der technischen Anlagen zurückzuführen. Vor dem Hintergrund, stimmen die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Erhöhung um 2 m (auf 94,6 m) ebenfalls zu. Dies gilt jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die technischen Aufbauten in dieser Höhe bereits inkludiert sind und nicht zusätzlich aufaddiert werden.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Angelika Penack-Bielor                                                     Astrid Wiesendorf