20.01.2025
An
Ratsfrau Antonia Frey
Vorsitzende des Ausschusses für Wohnungswesen und Modernisierung
Betrifft:
Änderungsantrag der Ratsfraktionen von CDU und Bündnis 90/DIE GRÜNEN zum Antrag der SPD-Ratsfraktion: Gründung eines Azubi-Werks
Sehr geehrte Frau Frey,
das Thema Gründung eines Azubi-Werks ist in den vergangenen Jahren bereits mehrfach Thema im Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung gewesen.
Die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU haben das Thema Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für Auszubildende und weiteren spezifischen Zielgruppen in der Landeshauptstadt Düsseldorf gezielt gefördert und Maßnahmen und Instrumente implementiert, die bei Bauvorhaben in der Stadt dafür Sorge tragen, dass Wohnraum entsteht, der gezielt Auszubildenden zur Verfügung gestellt werden kann.
Aus Sicht unserer Fraktionen ist die Gründung eines Azubi-Werkes nicht alleinige Aufgabe der Landeshauptstadt Düsseldorf. Insbesondere für den Betrieb und die benötigte Unterstützung (besonders im Hinblick auf minderjährige Auszubildende) bedarf es unterschiedlicher Akteure und Kooperationspartner*innen. In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass gerade diese wichtigen Partner*innen aus Industrie, Handwerk und Wirtschaft eine entsprechende Bereitschaft hier aktiv zu werden, nicht in ausreichendem Maße an den Tag gelegt haben.
Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Wohnungswesen und Modernisierung am 20. Januar 2025 zu nehmen und abstimmen zu lassen:
Der Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung beauftragt die Verwaltung, die Gründung eines eigenen Azubi-Werkes, gemeinsam mit strategischen Partner*innen wie z.B. dem DGB, Jugendring, Unternehmerschaft/Kammern o.a., in die Wege zu leiten. Gespräche darüber zu führen, welche Strukturen gemeinsam aufgebaut werden können, um die Gründung eines Azubi-Werkes zu ermöglichen.Dabei sollen auch bestehende Strukturen wie zum Beispiel beim Studierendenwerk (vgl. Hamburg) genutzt werden.
Darüber hinaus wird gebeten zu prüfen, inwiefern bei der städtischen Wohnungsbaugesellschaft (SWD) Kapazitäten geschaffen werden müssen, um den Ankauf, Bau sowie Unterhalt von entsprechenden Wohnmöglichkeiten für Auszubildende zu gewährleisten und welche Leistungen über andere Partner*innen erbracht werden müssten, die im Bereich des Betriebes und der Betreuung der künftigen Bewohner*innen liegen.
Mit freundlichen Grüßen
Harald Schwenk Dr. Frank Schulz