Änderungsantrag zur Neufassung der Satzung der Landeshauptstadt Düsseldorf über die Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden 6. Februar 202526. Februar 2025 6. Februar 2025 AnHerrn Oberbürgermeister Dr. KellerVorsitzender des Rates Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, wir bitten Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung am 6. Februar 2025 zu setzen und abstimmen zu lassen: Änderungsantrag zur Vorlage RAT/014/2025 „Neufassung der Satzung der Landeshauptstadt Düsseldorf über die Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden“ Der Rat der Stadt Düsseldorf beschließt die Neufassung der Satzung der Landeshauptstadt Düsseldorf über die Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden mit folgenden Änderungen: § 5 Abstimmungstag Der Tag der Abstimmung wird von der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürgermeister vom Rat festgelegt. Der Abstimmungstag ist ein Sonntag. Die Abstimmung dauert von 8 bis 18 Uhr. Abstimmungsbriefe dürfen am Abstimmungstag bis 18 Uhr bei der Abstimmungsleitung eingehen. Verspätet eingehende Briefe werden nicht berücksichtigt. Eine Abstimmung kann zusammen mit einer Wahl durchgeführt werden. Findet zwischen der achten und dreizehnten Woche nach der Zurückweisung eines Bürgerbegehrens durch den Rat oder nach Beschluss eines Ratsbürgerentscheids gem. § 26 Abs. 1 Satz 2 GO NRW eine Wahl statt, so wird die Abstimmung auf den Tag der Wahl gelegt. Begründung Erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen Mirja Cordes Dr. Frank Schulz