Änderungsantrag zur Neufassung der Satzung der Landeshauptstadt Düsseldorf über die Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden

6. Februar 2025

An
Herrn Oberbürgermeister Dr. Keller
Vorsitzender des Rates

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

wir bitten Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung am 6. Februar 2025 zu setzen und abstimmen zu lassen:

Änderungsantrag zur Vorlage RAT/014/2025 „Neufassung der Satzung der Landeshauptstadt Düsseldorf über die Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden“

Der Rat der Stadt Düsseldorf beschließt die Neufassung der Satzung der Landeshauptstadt Düsseldorf über die Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden mit folgenden Änderungen:

§ 5 Abstimmungstag

  1. Der Tag der Abstimmung wird von der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürgermeister vom Rat festgelegt.
  2. Der Abstimmungstag ist ein Sonntag.
  3. Die Abstimmung dauert von 8 bis 18 Uhr. Abstimmungsbriefe dürfen am Abstimmungstag bis 18 Uhr bei der Abstimmungsleitung eingehen. Verspätet eingehende Briefe werden nicht berücksichtigt.
  4. Eine Abstimmung kann zusammen mit einer Wahl durchgeführt werden. Findet zwischen der achten und dreizehnten Woche nach der Zurückweisung eines Bürgerbegehrens durch den Rat oder nach Beschluss eines Ratsbürgerentscheids gem. § 26 Abs. 1 Satz 2 GO NRW eine Wahl statt, so wird die Abstimmung auf den Tag der Wahl gelegt.

Begründung

Erfolgt mündlich.

Mit freundlichen Grüßen

Mirja Cordes Dr. Frank Schulz