Existenzsichernde Leistungen für Menschen mit Behinderung in stationären Wohnangeboten

20. März 2019

Antworten der Verwaltung

Gewährung existenzsichernder Leistungen ab 01.01.2020 für Menschen mit Behinderung, die in stationären Wohnangeboten leben

Herrn
Andreas-Paul Stieber
Vorsitzender des Ausschusses für Gesundheit und Soziales

Sehr geehrter Herr Stieber,

wie der Verwaltung bekannt ist, gehen ab dem 1. Januar 2020 die so genannten existenzsichernden Leistungen für Menschen mit Behinderungen, die in stationären Wohnangeboten leben, in die Zuständigkeit der örtlichen Träger über.

Die Leistungsberechtigten müssen vor Ort zeitgerecht einen Antrag auf Grundsicherung stellen, damit die Kosten der Unterkunft ab dem 01.01.2020 durch den Grundsicherungsträger gedeckt werden können.

Vor diesem Hintergrund bittet die Ratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung am 20. März 2019 zu nehmen und durch die Verwaltung beantworten zu lassen:

  1. Ist in der Verwaltung bekannt, wie viele Menschen zurzeit in Düsseldorf in stationären Wohneinrichtungen der Eingliederungshilfe leben und voraussichtlich einen Antrag auf Grundsicherung stellen werden und wie ist die Verwaltung auf die Bearbeitung der zusätzlichen Anträge in 2019 personell vorbereitet?
  2. Als angemessen gelten die Kosten der Unterkunft, wenn sie die durchschnittliche Warmmiete eines Einpersonenhaushaltes im örtlichen Zuständigkeitsbereich des Sozialhilfeträgers nicht oder unter bestimmten Voraussetzungen um nicht mehr als 25 % übersteigen. (§ 42 a, Abs. 5-7 SGB XII ab 01.01.2020) Gibt es ein schlüssiges Konzept zur Feststellung der Vergleichsmiete und wenn ja, wie hoch ist dieser Betrag?
  3. Wie beabsichtigt die Verwaltung, Menschen mit Behinderung, Wohnheim-Leitungen oder gesetzliche Betreuer*innen der betroffenen Menschen mit Behinderung aktiv über die geänderte Gesetzeslage und die erforderliche Antragstellung zu informieren?

Mit freundlichen Grüßen

Angela Hebeler                                      Susanne Ott                                     Brigitte Reich