Jobcenter – Zufriedenheit der Kund*innen

20. März 2019

Antworten der Verwaltung

Herrn
Andreas-Paul Stieber
Vorsitzender des Ausschusses für Gesundheit und Soziales

Sehr geehrter Herr Stieber,

die Ratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung am 6. Februar 2019 zu nehmen und durch die Verwaltung beantworten zu lassen:

  1. Welche Bedenkzeit / Zeit haben Jobcenter-Kund*innen, um eine Eingliederungsvereinbarung oder andere Dokumente sinnentnehmend durchzulesen bzw. wie wird sichergestellt (überprüft?), dass die Jobcenter-Kundin / der Jobcenter-Kunde das jeweilige Dokument vollständig verstanden und inhaltlich erfasst hat?
  2. Welche Möglichkeiten gibt es für Jobcenter-Kund*innen, Einfluss auf ihre Eingliederungsvereinbarung zu nehmen und (wie) werden die Jobcenter-Kund*innen darauf hingewiesen?
  3. Wie können Jobcenter-Kund*innen die Arbeit des Düsseldorfer Jobcenters an neutraler Stelle bewerten, gibt es eine Möglichkeit (eventuell auch für Jobcenter-Mitarbeiter*innen), Anregungen und Beschwerden anzuzeigen, ohne dass sie sich der Gefahr von Repressalien aussetzen? Gibt es z. B. eine (kommunale oder evtl. landes- oder bundesweite anonyme) Anlaufstelle?

Sachdarstellung
Leistungsbeziehende von Arbeitslosengeld II stehen im ständigen Austausch mit ihren Sachbearbeiter*innen. Eine gute und hilfreiche Beratung erfüllt in vielerlei Hinsicht wichtige Funktionen, um Menschen bei Bildungsentscheidungen, Fragen der beruflichen Entwicklung und bei der Suche nach Arbeit zu unterstützen.

Um ihre Lebensgrundlage sicherzustellen, müssen Jobcenter-Kund*innen Unterlagen, Vorgänge und Entscheidungen des Jobcenters vollständig verstehen können. Die Verständlichkeit der Formulare, Bescheide etc. und deren Erläuterungen sind dementsprechend wichtig.

Aus unterschiedlichen Gründen kann es jedoch in der Kommunikation und im Miteinander zwischen Jobcenter Mitarbeitenden und Jobcenter-Kund*innen zu Problemen bzw. Konflikten kommen.

Um diese nicht ungelöst zu lassen und dem Anspruch einer Willkommenskultur im Jobcenter gerecht zu werden, müssen die Beteiligten Möglichkeiten haben, ihre im Jobcenter gemachten Erfahrungen melden zu können ohne mit persönlichen oder beruflichen Konsequenzen rechnen zu müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Angela Hebeler                                      Susanne Ott                                     Brigitte Reich