Schließen von Masernimpflücken

20. März 2019

Herrn
Andreas-Paul Stieber
Vorsitzender des Ausschusses für Gesundheit und Soziales

Sehr geehrter Herr Stieber,

im Namen der Fraktionen von FDP, CDU, SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN bitten wir Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 20. März 2019 zu setzen und zur Abstimmung zu bringen.

Die Verwaltung wird gebeten,

  1. ein Konzept mit der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein und den hausärztlichen Verbänden gemeinsam zu erarbeiten, um das Schließen von Masernimpflücken in Düsseldorf voranzutreiben. Hierbei sind eventuell vorhandene Landesmittel bzw. Gelder der Krankenkassen zu berücksichtigen,
  2. darzustellen, wie Beschäftigte insbesondere gegen Maserninfektionen geschützt werden und was gegebenenfalls über die rechtlichen Vorgaben hinaus im Setting „Arbeitswelt“ getan werden kann, um mögliche Impflücken zu schließen,
  3. über den Städtetag NRW beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in NRW die Notwendigkeit einer landesweiten Masernimpfkampagne darzustellen und darauf hinzuwirken, dass ein verbesserter Masernimpfschutz über die Stadtgrenzen hinaus für eine verstärkte Gesundheitsförderung vor allem ungeimpfter Bürgerinnen und Bürgern sorgt.

Sachdarstellung
Masern sind eine hochansteckende, viral bedingte Erkrankung mit Ausschlag und Fieber, die zu schweren Komplikationen führen kann. In Deutschland war die Anzahl der gemeldeten Masernfälle im Jahr 2013 eine der höchsten seit der Einführung des Infektionsschutzgesetzes.

Wirksamster Schutz gegen Masern ist eine zweimalige Impfung. Das Ziel der Masernausrottung erfordert, dass ab dem Alter von 24 Monaten eine Quote von 95 % zweimal gegen Masern geimpfter Bürgerinnen und Bürgern erreicht wird.

Das Robert-Koch-Institut (RKI) berichtet, dass in Deutschland in den letzten Jahren der Trend dahin geht, dass bei der Schuleingangsuntersuchung Kinder eine erste Masernimpfung mit über 97 % aufweisen, während die Zahlen für eine zweite Masernimpfung deutlich niedriger bei ca 92 % liegen.

Da befürchtet werden muss, dass besonders bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen Immunitätslücken bestehen, ist aus diesem Grund eine einmalige MMR (Masern Mumps Röteln) Nachholimpfung zu empfehlen. Dieses empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) des RKI seit 2010 für nach 1970 geborene junge Erwachsene ab 18 Jahren mit unvollständigem oder unklarem Impfschutz oder mit nur einer Impfung in der Kindheit.

Dieses gilt im selben Maße auch für die städtischen Beschäftigen, die im Wesentlichen im Öffentlichkeitsverkehr und städtischen Einrichtungen tätig sind.

Darüber hinaus fördert eine Impfkampagne die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für das Thema. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in NRW hält finanzielle Mittel für einen solchen Zweck vor, die für eine landesweite und für NRW einheitliche Kampagne über die Stadtgrenzen hinaus sorgt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Christine Rachner                   Dagmar von Dahlen                Klaudia Zepuntke                    Angela Hebeler