Novellierung der Zuschussrichtlinien des Gesundheitsamtes

29. November 2022

Änderungsantrag der Ratsfraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU zu TOP 11 (Vorlage AGS/060/2022) Novellierung der Zuschussrichtlinien des Gesundheitsamtes.

Herrn
Andreas-Paul Stieber
Vorsitzender des Ausschusses für Gesundheit und Soziales

Sehr geehrter Herr Stieber,

die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bitten Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung zu setzen und abstimmen zu lassen:

Änderungsantrag
Ersetze

  • auf Seite 3 den Absatz „Bundes- und Landesverbände sowie sonstige überregionale Vereinigungen sind für eine Förderung von überregionalen Zwecken nicht antragsberechtigt.“ durch: „Förderfähig sind nur Anträge, die keinen überregionalen Zwecken dienen.
  • auf Seite 5 den letzten Halbsatz im letzten Absatz „Unabhängig von ihrer vorherigen Beteiligung erhält die Zuschusskommission vom Gesundheitsamt einmal jährlich einen Bericht über die Ergebnisse der Prüfungen sämtlicher Zwischen- bzw. Verwendungsnachweise und beschließt auf dieser Grundlage die Entlastung der Zuschussempfänger.“ durch: „Unabhängig von ihrer vorherigen Beteiligung erhält die Zuschusskommission vom Gesundheitsamt einmal jährlich einen Bericht über die Ergebnisse der Prüfungen sämtlicher Zwischen- bzw. Verwendungsnachweise und nimmt diesen zur Kenntnis.

Sachdarstellung
Erfolgt mündlich.

Mit freundlichen Grüßen

Angela Hebeler                 Dagmar von Dahlen