Umsetzungstand Dezentrale Suchthilfezentren

27. Mai 2020

Antworten der Verwaltung

Anfrage zum Umsetzungstand der kurz- und mittelfristigen Planung zur Umsetzung der Hilfezentren entsprechend dem Rahmenkonzept „Kommunal finanzierte Hilfen für opioidabhängige Menschen in der Landeshauptstadt Düsseldorf“

Herrn
Andreas-Paul Stieber
Vorsitzender des Ausschusses für Gesundheit und Soziales

Sehr geehrter Herr Stieber,

der Rat der Stadt Düsseldorf hat am 14.12.2017 die Einstellung der Methadonvergabe unter der Beibehaltung der fünf städtischen Stellen für die Psychosoziale Betreuung Substituierter (PSB) beschlossen. Auf der Grundlage des Konzeptes der Dezentralen Hilfe-Zentren wurde im AGS am 27.11.2019 die von der Verwaltung vorgelegte Kurz- und Mittelfristige Planung beschlossen (Beschlussvorlage AGS/047/2019). Darin wird der Einsatz der städtischen PSB als wichtiger Baustein beschrieben.

Im Mai 2020 fragten die Ratsfraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP bei Herrn Prof. Dr. Meyer-Falcke und Herrn Dr. Göbels nach dem Sachstand bezüglich des Einsatzes der städtischen PSB-Stellen bei der Drogenhilfe e. V. bzw. beim SKFM für das erste Dezentrale Hilfezentrum.

Die Antwort vom 27.05.2020 lautete, dass „die Verwaltung […] den Prozess [„personalrechtlich vertretbare und einvernehmliche Lösungen“] intensiv weiter fort [setzt], um nach der abschließenden Klärung der Rahmenbedingungen das erforderliche offizielle Beteiligungsverfahren mit dem Personalrat einleiten zu können“.

Inzwischen ist es Mitte Mai, eine Personalentscheidung ist noch nicht gefallen und somit konnten die ersten Module im ersten Dezentralen Hilfezentrum noch nicht starten.

Vor diesem Hintergrund bittet die Ratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung am 27. Mai 2020 zu nehmen und durch die Verwaltung beantworten zu lassen:

  1. Wie sehen aktuell die Pläne der Verwaltung bezüglich der städtischen Mitarbeiter im Bereich der Psychosoziale Betreuung Substituierter (PSB) aus, wurde das Beteiligungsverfahren mit dem Personalrat inzwischen eingeleitet?
  2. Sollte ein Einsatz des städtischen Personals im ersten Dezentralen Hilfezentrum nicht möglich sein: können die notwendigen Personalkosten direkt an die Träger des Hilfezentrums gezahlt werden, damit diese sich selbstständig um Personalakquise etc. kümmern können?
  3. Falls eine Finanzierung der Personalkosten direkt an die Träger nicht durchgeführt werden kann, welche anderen Vorschläge zur personellen Versorgung des Hilfezentrums gibt es seitens der Stadtverwaltung, um die weitere Umsetzung schnellstmöglich zur ermöglichen?

Mit freundlichen Grüßen

Angela Hebeler                     Susanne Ott                               Brigitte Reich