Bewilligung von Zuschüssen durch das Gesundheitsamt

29. August 2018

Antrag angenommen

Herrn
Andreas-Paul Stieber
Vorsitzender des Ausschusses für Gesundheit und Soziales

Sehr geehrter Herr Stieber ,

im Namen unserer Fraktionen bitten wir Sie, nachfolgenden Anderungsantrag auf die Tagesordnung der AGS Sitzung am 29.08.2018 zu setzen und zur Abstimmung zu bringen:

In den der Vorage 50/47/2018 beigefügten Richtlinien sind unter Punkt 2.1 die nachstehenden Anderungen aufzunehmen und an der geeigneten Stelle einzuarbeiten:

zu 2.1. Antrags – und Bewilligungsverfahren für Zuschüsse des Gesundheitsamtes

  1. Zuwendungsanträge müssen bis zum 30.06. des dem Förderjahr vorangehenden Kalenderjahres beim Gesundheitsamt eingehen. Bei der Einführung der neuen Zuschussrichtlinien bildet das Jahr 2019 ein Übergangsjahr, in dem das bisherige Bewilligungsverfahren grundsätzlich noch durchgeführt wird; die Abgabefrist der Anträge für das Haushaltsjahr 2020 endet am 30.06.2019.
  2. Die Zuschusskommission setzt sich zusammen aus je einer / einem Vertreter*in der im AGS stimmberechtigt vertretenen Fraktionen und vier Vertreter*innen der Venrvaltung. Die Zuschusskommission spricht eine Empfehlung über die eingegangenen Anträge und den Förderschwerpunkt für das übernächste Jahr aus.
  3. Werden Förderanträge gestellt, kann eine pauschale Erhöhung der Personalkosten in Höhe der im geltenden Rahmenvertrag zur Sicherung von sozialen Diensten und Aufgaben enthaltenen Regelungen beantragt werden.

Sachdarstellung
Erfolgt mündlich.

Mit freundlichen Grüßen

Klaudia Zepuntke                          Angela Hebeler                         Dr. Christine Rachner