Lizenzierte Abgabe von Cannabisprodukten – Änderungsantrag im RAT

28. Mai 2015

Antrag angenommen

An
Oberbürgermeister
Thomas Geisel

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet Sie, folgenden Änderungsantrag zur Vorlage 01/122/2015 „Lizenzierte Abgabe von Cannabisprodukten“ auf die Tagesordnung der Sitzung am 28.05.2014 zu nehmen und zur Abstimmung zu bringen:

Die Verwaltung wird gebeten, einen Antrag beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf eine Ausnahmegenehmigung zum Betrieb von lizenzierten Abgabestellen von Cannabisprodukten in Düsseldorf zu erarbeiten (gemäß § 3 Abs. 2 BtMG: eine Erlaubnis […] zu wissenschaftlichen oder anderen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken […]).

Ziel ist eine streng regulierte Abgabe von Cannabisprodukten gekoppelt mit Schutz- und Präventionsangeboten anstelle des heute kriminalisierten aber unkontrollierten Handels. Der Antrag soll unter Einbeziehung des Lenkungskreises Suchthilfeplanung, weiteren Drogenexpert*innen und der Polizei erarbeitet werden und insbesondere folgende Punkte berücksichtigen.

  • Klärung des rechtmäßigen Betriebs und notwendiger Kontrollen der Abgabestellen
  • Kontrolle der Qualität der Cannabisprodukte und des Verbraucher*innenschutzes
  • Regelung legaler Anbau-, Bezugs- und Verarbeitungsmöglichkeiten
  • Begrenzung der Abgabe an Volljährige, Einhaltung des Jugendschutzes
  • Gewährleistung des wissenschaftlichen und öffentlichen Interesses
  • wissenschaftliche Begleitung und Auswertung der Entwicklung zum Cannabiskonsum in Düsseldorf: u. a. Anzahl der gesundheitlichen Schädigungen, Erreichen der konsumierenden Zielgruppe, Entwicklung des Schwarzmarktes
  • Ausbau des Präventions- und Therapieangebotes

Sachdarstellung
Weltweit fehlt jeder Beweis, dass Verbote den Drogenkonsum einschränken würden. Stattdessen ist die Zahl der Konsument*innen zum Beispiel in Portugal und den Niederlanden nach der Entkriminalisierung von Cannabis gesunken.

Aufklärung, Prävention und Hilfe kommen infolge der Kriminalisierung zu kurz, der THC-Gehalt der Schwarzmarktware wird nicht geprüft, schädliche Stoffe zur Streckung bleiben unentdeckt. Konsument*innen befinden sich außerhalb der Legalität und somit in potenzieller Gefährdung.

Die kontrollierte Abgabe von Cannabisprodukten durch Verkaufsstellen eröffnet eine Möglichkeit der sinnvollen Regulierung, wie sie der Schwarzmarkt naturgemäß nicht zulässt. Dem illegalen Handel würde zudem die Grundlage entzogen. Das Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) sieht Ausnahmen vom generellen Verkehrsverbot für Cannabis gemäß § 3 bei begründetem wissenschaftlichen oder sonstigem öffentlichen Interesse vor – ein Fall, der hier durchaus gegeben ist.

Um dies zu klären, ist zunächst zu ermitteln, ob Personen mit problematischen Konsummustern durch diese Form der Abgabe eher erreicht und ob gesundheitliche Schädigungen durch effektiveren Verbraucherschutz verringert werden können. Zudem ist zu prüfen, inwieweit der Jugend- und Verbraucherschutz von einer Zerschlagung des Schwarzmarktes konkret profitiert.

Daher fordern wir mit diesem Antrag die Verwaltung auf, auf dem Wege einer Zusammenarbeit von Expert*innen, einen entsprechenden Antrag an das BfArM zu entwickeln, der den Genehmigungsanforderungen genügt.

Mit freundlichen Grüßen

Angela Hebeler     Norbert Czerwinski