Anfrage: Benrather Marktplatz – Marktstände und Falschparken 29. April 20197. April 2020 Sehr geehrter Herr Dr. Graf, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet Sie, die folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung 9 am 17.05.2019 zu setzen und durch die Verwaltung beantworten zu lassen: Wie stellt sich aus Sicht der Verwaltung die rechtliche und reale Situation auf dem Benrather Marktplatz vor dem Hintergrund der Bestimmungen der Marktsatzung und der Einstufung als öffentliche Fläche und Teil der Fußgängerzone dar? Wie stellt die Verwaltung aktuell sicher, dass die Marktsatzung auf dem Benrather Marktplatz eingehalten wird? Welcher ordnungsrechtlichen, personellen oder baulichen Maßnahmen bedarf es zur nachhaltigen Unterbindung des Falschparkens als “Geschäft der laufenden Verwaltung“ auf dem Benrather Marktplatz sowohl während der Marktzeiten als auch an Sonn- und Feiertagen? Begründung: Der Marktplatz Benrath ist eine öffentliche Fläche und Bestandteil der Fußgängerzone. Er wird von Montag bis Samstag gegen Gebühr den Markthändlern zu kommerziellen Zwecken überlassen. Nach den Bestimmungen der Düsseldorfer Wochenmarktsatzung müssten die Händler eigentlich ihre Stände jeweils nach Geschäftsschluss wieder abräumen. In Benrath ist das (anders als bei Märkten in anderen Stadtteilen) jedoch nicht der Fall: die Stände bleiben auch über Nacht auf dem Marktplatz abgestellt. Auch an Feiertagen (zuletzt am Karfreitag, 19.04.2019 – siehe Beispielfoto), ist es üblich geworden, dass einige Stamm-Marktstände nicht abgebaut bzw. nicht abtransportiert werden, sondern bis zum nächsten Tag auf dem Platz stehen bleiben. Foto: Benrather Marktplatz, 17.4.2019 (Karfreitag) An Sonntagen ist es zudem zur unguten „Gewohnheit“ geworden, dass die dann endlich freie Platzfläche von falsch parkenden Autos zugestellt wird. Ein automatischer hydraulischer Poller wird immer wieder sabotiert, ist monatelang in dauerhaft versenkter Position und ermöglicht so Falschparkern eine bequeme und direkte Zufahrt auf den Marktplatz. Häufig wird auch das Verbot der Einfahrt in Höhe des Fußgängerüberwegs missachtet. Dies wird nur sehr selten von der Verkehrsüberwachung kontrolliert und geahndet. Diese Situation ist der Verwaltung (auch auf dem „kleinen Dienstweg“) seit langem bekannt. Dies alles verhindert für die Allgemeinheit seit Jahren eine freie Nutzung der öffentlichen Fläche des Marktplatzes an Nachmittagen und Abenden sowie an Sonn- und Feiertagen. Insbesondere an den Nachmittagen und Abenden der Sommermonate wird so eine Nutzung als Freifläche, als soziale Begegnungs-, Spiel- und Bewegungsfläche für Kinder und Erwachsene erschwert oder unmöglich gemacht. Der Bedarf für einen Benrather Marktplatz ohne mobile Aufbauten wie Markstände oder Kraftfahrzeuge insbesondere an Sonn- u. Feiertagen ist auch dadurch begründet, dass es sich um eine der wenigen Flächen im öffentlichen Raum des Stadtbezirks handelt, auf der Kinder sich relativ gefahrlos spielerisch bewegen, Ball spielen und Rädchen, Roller, Skateboard, Rollschuh, u. a. fahren üben könnten, ganz im Sinne des Konzepts „Mehr Freiraum für Kinder“, siehe http://www.mehr-freiraum-fuer-kinder.de/ . Mit freundlichen Grüßen Richard F. Wagner Ernst Welski Antwort der Verwaltung