Lieferfahrzeuge auf Fußgängerüberwegen, Radwegen etc.

03. Februar 2017

Herrn Bezirksbürgermeister
Dr. Karl-Heinz Graf
Benrodestr. 46
40597 Düsseldorf Düsseldorf, 19.01.2017

Anfrage: Lieferfahrzeuge auf Fußgängerüberwegen, Radwegen etc.

Sehr geehrter Herr Dr. Graf,

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet Sie, die folgende Anfrage in die Tagesordnung der BV 9 – Sitzung am 03.02.2017 aufzunehmen und durch die Verwaltung beantworten zu lassen:

Lieferfahrzeuge auf Fussgängerüberweg in Düsseldorf

1) Beinhaltet die Ausnahmegenehmigung „Abstellen eines Kraftfahrzeugs“, die unter anderem Gewerbebetriebe erhalten, auch das Abstellen von Lieferfahrzeugen auf Fußgängerüberwegen, Gehwegen ohne ausreichende Restgehwegbreite, Radwegen, Sperrflächen zwecks Herstellen von Sichtbeziehungen, linksseitig auf Hauptverkehrsstraßen, siehe Fotos?

2) Welche Maßnahmen ergreift die Verwaltung, wenn Frage 1) verneint wird?

3) Besteht die Möglichkeit, an geeigneten Stellen zumindest in zentralen Bereichen Flächen für den notwendigen Lieferverkehr auszuweisen?

Lieferfahrzeuge auf Fussgängerüberweg in Düsseldorf

Begründung:

Die sechs Beispiel-Fotos (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) zeigen die täglich praktizierte Rücksichtslosigkeit durch Fahrer/-innen von Lieferantenfahrzeugen insbesondere gegenüber nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer(inne)n, z. T. bei vorhandenen legalen Parkmöglichkeiten. Im „Verkehrssicherheitsprogramm NRW 2020“ heißt es u.a. „dies sind Verstöße, die den Fuß- und Radverkehr unnötig gefährden und eine Ahndung erfordern“, siehe https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/vsp_2020_nrw_web.pdf .

Presseberichten (u. a. RP 23.1.16, siehe Anlage) zufolge zeigt sich die Verkehrsüberwachung in Düsseldorf gegenüber Lieferanten in vielen ähnlich gelagerten Fällen offensichtlich großzügig.

Mit freundlichen Grüßen

Ernst Welski

Anlage: Originalanfrage mit weiteren Beispielfotos und dem zitierten Artikel aus der Rheinischen Post