Sehr geehrter Herr Dr. Graf,
wir bitten Sie, die folgende Anfrage in die Tagesordnung der BV 9 – Sitzung am 22.11.2019 aufzunehmen und durch die Verwaltung beantworten zu lassen:
- Wie ist der aktuelle Stand im Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für das ehemalige Nirosta-Outokumpu Gelände an der Hildener Straße und wann erwartet die Verwaltung die erste öffentliche Auslegung?
- Wird die Stadtverwaltung (in Anlehnung an den Siegerentwurf „Benrather Gärten“ des Architekten-Wettbewerbs von 2017) quantitative Vorgaben für den in Arbeit befindlichen Bebauungsplan machen – konkret: wird z.B. eine Obergrenze für Wohneinheiten und/oder Wohnflächen vorgegeben?
- Welche städtebaulichen Ziele hinsichtlich Quantität und Qualität verfolgt die Stadtverwaltung mit der Bebauung für das ehemalige Outokumpu Gelände an der Hildener Straße insbesondere unter den Aspekten Wohnungsbau und Mobilität?
Begründung:
Durch die mediale Präsentation des neuen Eigentümers und der Darstellung seiner Position wird die Frage aufgeworfen, wo wir im Bebauungsplanverfahren stehen. Die Planungs- und Baudezernentin Cornelia Zuschke hat mit Bezug auf ein ausuferndes Bieterverfahren von Investoren in einem Schreiben zum Ausdruck gebracht:
„Wir haben von diesem Preispoker gehört und wollen klarmachen, dass dieses Geld nicht durch eine höhere Verdichtung wieder hereingeholt werden kann“, so Planungs- und Baudezernentin Cornelia Zuschke.“ (zitiert nach Rheinische Post 16.10.2018, siehe https://rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/wohnraum-fuer-duesseldorf-nirosta-stahlwerk-soll-zu-benrather-gaerten-werden_aid-33705233 ).
Daher unsere Anfrage, wie sich die Situation in dieser Hinsicht für das ehemalige Nirosta-Outokumpu Gelände an der Hildener Straße aktuell darstellt.
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas Schardt Richard F. Wagner Ernst Welski