Fachliche Stellungnahme zu Einflüssen auf die Tierwelt durch den Skybeamer „Rheinkomet“

27. Okt 2016

Antworten der Verwaltung

An
Philipp Tacer
Vorsitzender des Ausschusses für Umweltschutz

Sehr geehrter Herr Tacer,

anlässlich der Feierlichkeiten zum 70-jährigen Bestehen von NRW beleuchteten die teils farbigen und bewegten Lichtstrahlen des „Rheinkometen“ eine Woche lang den Düsseldorfer Nachthimmel vom Rheinturm aus. Viele Menschen waren davon begeistert. In diese Begeisterung mischten sich allerdings auch kritische Töne. BürgerInnen fühlten sich belästigt und / oder sorgten sich um den Schutz von Tieren.

Einer fachlichen Stellungnahme des BUND zufolge sind vor allem Vögel durch den Betrieb von Skybeamern stark beeinträchtigt. Viele Zugvögel – insbesondere fernwandernde Arten – nutzen überwiegend die Nacht für ihre Wanderungen.

Dabei orientieren sie sich an Lichtquellen, z. B. den Sternen. Nächtliche Lichtkegel wie der Rheinkomet können nachweislich dazu führen, dass die Vögel die Orientierung verlieren, was lebensbedrohliche Folgen haben kann. Auch andere nachtaktive Tiere wie Fledermäuse werden beeinträchtigt.
Für den Betrieb des „Rheinkometen“ hatte die Bezirksregierung als Luftsicherungsbehörde eine Genehmigung bis zum 5. September 2016 erteilt.

Städtische Behörden waren in Kenntnis gesetzt, aber nicht am Genehmigungsverfahren beteiligt. Eine politische Beschlussfassung fand nicht statt. Ob es bei einer dauerhaften Installation einer landschafts und baurechtlichen Genehmigung bedarf, wird zu klären sein.

Vor diesem Hintergrund bittet Sie die Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, diese Anfrage auf die Tagesordnung des Ausschusses für Umweltschutz am 27.10.2016 zu nehmen und von der Verwaltung beantworten zu lassen:

Welche Einflüsse auf die Tierwelt in der näheren und weiteren Umgebung gehen vom Betrieb des „Rheinkometen“ aus?

Mit freundlichen Grüßen

Iris Bellstedt