Anfrage zum Thema: Streusalz

30. Jan 2017

Antworten der Verwaltung

An
Philipp Tacer
Vorsitzender des Ausschusses für Umweltschutz

Sehr geehrter Herr Tacer,

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung des Ausschusses für Umweltschutz am 09. Februar 2017 zu nehmen und durch die Verwaltung beantworten zu lassen.

  • Was unternimmt die Stadt Düsseldorf, um auf die umweltschädigende Wirkung von Streusalz bei dessen Verwendung auf Gehwegen hinzuweisen und um das geltende Verbot durchzusetzen?
  • Warum werden bei Verstößen durch Haus- und Grundstückseigentümer*innen nicht verstärkt Bußgeldbescheide verschickt?
  • Was unternimmt die Stadt Düsseldorf, um das Streusalzverbot auf städtischen Grundstücken sicher zu stellen, und gibt es entsprechende Schulungen für die dafür zuständigen Mitarbeiter*innen?

Leider war in den vergangenen Tagen wiederholt der Einsatz von Streusalz auf Gehwegen im Stadtgebiet zu beobachten. Auch im Innenhof des Düsseldorfer Rathauses ist Streusalz eingesetzt worden.

Die Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Landeshauptstadt Düsseldorf legt fest, dass die Verwendung von Streusalz grundsätzlich verboten ist. Der Einsatz ist nur an gefährlichen Stellen auf Gehwegen, wie z. B. Treppen, Rampen, Brücken auf- oder Abgängen, starken Gefälle- bzw. Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten erlaubt. Im Regelfall sollen abstumpfende Mittel wie Splitt oder Sand verwendet werden.

Eine Information über das Streusalzverbot ist auf der zentralen Internet-Seite der Stadt zum Winterdienst (www.duesseldorf.de/winterdienst) zu finden. Die negative Wirkung von Streusalz auf die Wurzeln der Bäume ist hinlänglich bekannt. Die großen Anstrengungen von Neupflanzungen von Bäumen in Düsseldorf wird durch die herrschende Praxis des Streusalzeinsatzes auf Gehwegen z. T. zunichte gemacht.

 

Iris Bellstedt                                   Günther Bunte-Esders                          Renate Böhm

F.d.R. Claudia Engelhardt