Anpassung des Auslobungstextes für Gutachterverfahren „Gestaltung Schadowstraße“ Teil A

13. Apr 2016

 

An
Ratsherrn Dr. Fils
Vorsitzender des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung

Sehr geehrter Herr Dr. Fils,

die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zur Vorlage 61/36/2016 Gutachterverfahren „Gestaltung Schadowstraße“ auf die Tagesordnung der Sitzung am 13.04.2014 zu nehmen und zur Abstimmung zu bringen:

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt das Vorgehen und den Auslobungstext Teil A zum Gutachterverfahren „Gestaltung Schadowstraße“ und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung unter Berücksichtigung folgender Änderungen im Auslobungstext:

 1.2. Verfahrensablauf
Ergänzung: ….In einem vorgeschlagenen Qualifikationsverfahren werden bis zu fünf interdisziplinäre Planungsgemeinschaften (Fachplaner*innen, unter Einbeziehung von Künstlern)

1.4. Großprojekte in der Innenstadt I Umgestaltung der Schadowstraße

Ergänzung nach dem ersten Absatz:

Die Ausweisung eines Fahrstreifens für den motorisierten Individualverkehr stellt keine verbindliche Anforderung dar. Die teilnehmenden Projektteams werden aufgefordert die Erschließungsbedarfe im Rahmen ihrer Planungen zu prüfen.

1.6. Vorgaben und Restriktionen I Fußgängerzone mit Radweg/Fahrstreifen

Ergänzung nach dem ersten Absatz:

Im Rahmen der Planungen sind die notwendigen Erschließungserfordernisse zu prüfen. Eine Abweichung der im Ratsbeschluss festgehaltenen Vorgaben zum Individualverkehr ist, unter Berücksichtigung der Erschließungsbelange, möglich und führt aber nicht zu einem Ausschluss.

Ebenfalls im Rahmen der Bearbeitung zu überprüfen und entsprechend zu planen ist die bindende Wirkung haben die Anordnung der Funktionszonen „Laufzone und Feuerwehr“ (mindestens 8 Meter breit), „Fahrbahn/Radweg“ (4,25 Meter als Radweg/Einbahnstraße und optional 6 Meter als Straße Fahrbahn/Radweg mit Begegnungsverkehr im östlichen Bereich bis zur Einfahrt ins Parkhaus Bleichstraße) ….

Bei der Konzeption ist zu gewährleisten, dass die Fahrbahn, welche im Zeitraum von 10:30 bis 18:00 Uhr nur für den Radfahrer nutzbar sein soll, dass die unterschiedlichen Nutzungszonen eindeutig sichtbar ist sind und Konfliktsituationen zwischen den einzelnen Verkehrsteilnehmern vermieden werden….

1.8. Beurteilungskriterien

Ergänzung nach dem vierten Spiegelstrich:

>> Qualität der Anschlüsse an das Radhauptwegenetz

Letzter Spiegelstrich:
>> ggf. Kunstkonzept, Einbindung in das Planungskonzept

Begründung: erfolgt mündlich

Mit freundlichen Grüßen

Astrid Wiesendorf          Markus Raub          Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann