Anpassung der Parkgebührenordnung für zeitlich begrenzte Parkvorgänge

2. Februar 2023

Änderungsantrag der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum (OVA/084/2022) Anpassung der Parkgebührenordnung für zeitlich begrenzte Parkvorgänge

An
Herrn Oberbürgermeister Dr. Keller
Vorsitzender des Rates

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

wir bitten wir Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung zu setzen und abstimmen zu lassen:

Antrag
Der Rat fasst den Beschluss mit folgenden Maßgaben:

  1. Eine Befreiung von Parkgebühren für mit einem E-Kennzeichen ausgestattete, elektrisch betriebene Fahrzeuge wird nicht fortgeführt.
  2. Die Zone Ia wird auf den Medienhafen westlich der Völklinger Straße ausgeweitet.
  3. Entsprechend der Anregungen der Bezirksvertretung 10 und des Behindertenrates wird die Zahl und Lage von (kostenfreien) Behindertenparkplätzen in den betroffenen Gebieten überprüft und ggf. auch über bisherige Soll-Festlegungen erhöht.
  4. Entsprechend der Empfehlung der Bezirksvertretung 5 wird das gebührenpflichtige Parken im historischen Ortskern Kaiserswerth auch sonntags und feiertags ermöglicht. Daher ist die Parkgebührenordnung zu § 1 Zone III entsprechend anzupassen; das heißt das Wort “werktags” durch das Wort „täglich“ zu ersetzen.

Begründung
Zu 1: Ein wichtiger Aspekt der Verkehrswende ist eine gerechtere Aufteilung des öffentlichen Raums. Beim Instrument des Parkraummanagements ist die Antriebsart der Kfz nicht von Bedeutung, da Fahrzeuge mit Hybrid- oder E-Antrieb den gleichen Raumbedarf beanspruchen wie Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor.

Zu 2: Im Medienhafen besteht ein hoher Parkdruck auch in den Abendstunden durch Besucherinnen und Besucher der vielfältigen Ausgehangebote wie Kino, Restaurants und Bars. Um die Anwohnerinnen und Anwohner nicht zu benachteiligen, erfolgt bisher eine Parkraumbewirtschaftung bis 23.00 Uhr, zumal ausreichende Parkflächen in unterirdischen Parkgaragen vorhanden sind. Daher soll die Bewirtschaftungszeit nicht auf 20.00 Uhr wie in der Vorlage abgesenkt werden. Im Interesse einer einheitlichen Regelung soll der Medienhafen westlich der Völklinger Straße in die Zone Ia integriert werden und somit eine Bewirtschaftung bis 22.00 Uhr erfolgen.

Zu 3: Im Zuge der Neubewertung des öffentlichen Raums ist ein barrierefreier Zugang und damit eine gleichberechtigte Teilhabe am öffentlichen Leben für alle Menschen zu gewährleisten. Daher wird die Verwaltung gebeten, die Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl von Behindertenparkplätzen in geeigneter Lage in den Gebieten sicherzustellen.

Zu 4: Aufgrund des hohen Parkdrucks im historischen Ortskern von Kaiserswerth durch Besucherinnen und Besucher von außerhalb wird eine Parkraumbewirtschaftung insbesondere auch an Wochenenden und Feiertagen benötigt.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Tups                    Angela Hebeler                    Norbert Czerwinski