Anpassung der Geschäftsanweisung Abfallmanagement

27. Okt 2016
Antrag angenommen

An
Philipp Tacer
Vorsitzender des Ausschusses für Umweltschutz

Sehr geehrter Herr Tacer,

die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP bitten Sie, diesen Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Umweltausschusses am 27.10.2016 zu nehmen und zur Abstimmung zu bringen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Geschäftsanweisung Abfallmanagement (GA Abfall) zu aktualisieren. Entsprechend den Vorgaben des Abfallwirtschaftskonzeptes für die Landeshauptstadt Düsseldorf soll die GA Abfall zukünftig neben der getrennten Sammlung von Restmüll und Altpapier um die getrennte Sammlung von Verpackungsmaterialien und ggf. Biomüll erweitert werden.

Die Verwaltung wird gebeten, konkrete sowie pragmatische Maßnahmen und Handlungsempfehlungen zur Umsetzung der aktualisierten GA Abfall zu entwickeln, insbesondere unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit, und diese vor ihrer Umsetzung der GA Abfall dem Ausschuss für Umweltschutz vorzustellen.

Sachdarstellung
Die Abfallsatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf (§ 2 Abs.2, 01.01.2013) sagt aus, dass die Stadt in ihrem Zuständigkeitsbereich auf Verwertung und besonders auf Vermeidung von Abfällen hinwirkt (Vorbildfunktion). Damit folgt sie der fünfstufigen Abfallhierarchie (Abfallvermeidung – Vorbereitung zur Wiederverwendung – Recycling – Sonstige Verwertung und Beseitigung) des Kreislaufwirtschaftsgesetzes des Bundes und den Vorgaben des Landesabfallgesetzes NRW.

Letzteres gibt den Gemeinden u.a. auf, eine ordnungsgemäße, schadlose und möglichst hochwertige Verwertung nicht vermeidbarer Abfälle sicherzustellen. Die gleiche Zielrichtung verfolgt auch die Gewerbeabfallverordnung, die direkt auf die betrieblichen Abfälle der Stadtverwaltung anzuwenden ist.

Realität ist, dass die in der Geschäftsanweisung festgelegte Abfalltrennung in der Stadtverwaltung bislang nur in Teilbereichen konsequent vollzogen wird. Eine Trennung des anfallenden Mülls wird innerhalb des Gesamtbereiches der Stadtverwaltung vom Grundsatz her zwar vollzogen, offensichtlich aber nicht in der vom Gesetzgeber verlangten Konsequenz.

Ohne die Anschaffung geeigneter Vorsortierbehälter und eine permanente interne Anleitung ist eine getrennte Erfassung von Wertstoffen auf Dauer nicht möglich. Darüber hinaus weisen Aufwands- und Kostenanalysen bei konsequenter Abfalltrennung ein hohes Einsparungspotenzial für die Entsorgung von Restmüll auf. Einzelnen Maßnahmen könnten im Rahmen eines Pilotprojektes, beispielsweise in den Technischen Verwaltungsgebäuden, angewendet werden.

Die Geschäftsanweisung Abfallmanagement, kurz GA Abfall, der Stadt Düsseldorf in der Fassung vom 01.04.2011 galt bis zum 31.03.2016. Die nun ohnehin anstehende Aktualisierung bietet die Gelegenheit zur Ergänzung und Anpassung an die aktuelle Rechtlage [§ 3 Ziele der Abfallwirtschaft (zuletzt geändert am 13.12.2012, Ddf. Amtsblatt Nr. 51/52 vom 29. Dezember 2012, Inkrafttreten der Änderungen am 01.01.2013). Die Abfallwirtschaft wird nach folgender Zielhierarchie vorgenommen: 1. Vermeidung, 2. Vorbereitung zur Wiederverwendung, 3. Recycling, 4. sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung, 5. Beseitigung]

Die Stadt Düsseldorf wird damit ihrer Vorbildfunktion gerecht und greift das Thema Abfalltrennung in der Stadtverwaltung erneut auf.

Mit freundlichen Grüßen

Iris Bellstedt            Ursula Holtmann-Schnieder             Cord Schulz