Kostenloser Internetzugang in städtischen Einrichtungen

28.  Apr 2016

 

An
Herrn Oberbürgermeister
Thomas Geisel

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Geisel,

die Ratsfraktionen von FDP, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 28. April 2016 zu setzen und zur Abstimmung zu bringen:

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen sowie zu welchen Kosten die städtischen Einrichtungen mit hohem Publikumsverkehr mit einem kostenfreien, öffentlichen WLAN-Netz für Besucherinnen und Besucher ausgestattet werden können; insbesondere in den elf Bürgerbüros, im Straßenverkehrsamt, im Rathaus, den Tourist-Informationen sowie in den Kulturinstituten der Stadt.

Eine Finanzierung ist ggf. auch durch Sponsoren (z.B. lokale Telekommunikationsunternehmen) realisierbar. Die Ergebnisse sollen in einer der nächsten Sitzungen des Stadtrates zur Beratung vorgelegt werden.

Sachdarstellung
Die Verfügbarkeit eines kostenlosen Internetzugangs ist für die Attraktivität von Städten heutzutage von großer Bedeutung. Sowohl als Service für unsere Bürgerinnen und Bürger als auch für Touristen ist die Bereitstellung von WLAN eine wichtige und zeitgemäße Ergänzung des städtischen Informationsangebotes. In Zusammenarbeit mit der Wall AG verfügt Düsseldorf bereits an vielen hochfrequentierten Stellen im Stadtgebiet über ein kostenfreies WLAN-Netz.

Städtische Einrichtungen verfügen hingegen derzeit noch nicht über ein öffentliches, kostenfreies WLAN-Angebot. Baulich bedingt ist innerhalb vieler öffentlicher Gebäude, wenn überhaupt, oftmals nur eine schwache UMTS- bzw. LTE-Netzabdeckung verfügbar. Ein kostenfreies WLAN-Netz könnte hier Abhilfe schaffen und zudem Touristen teure Roaming-Gebühren ersparen. In Düsseldorf, als einer der führenden europäischen Multimedia-Metropolen, würden wir Einwohnern und Touristen diesen zusätzlichen Bürgerservice gerne anbieten, um Kulturbesuche und Wartezeiten so angenehm wie möglich zu gestalten.

Nach dem EuGH-Gutachten von März 2016, welches die Störerhaftung von WLAN-Betreibern infrage stellt, zeichnet sich auch in Deutschland eine längst überfällige Novellierung des Telemediengesetzes ab. Die Bundesregierung plant, dass WLAN-Betreiber künftig rechtssicher kostenloses Internet anbieten können. Damit wäre auch in Düsseldorf die Einrichtung von öffentlichen WLAN-Netzen durch die Landeshauptstadt Düsseldorf ohne Haftungsrisiken in Kürze möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann          Markus Raub          Angela Hebeler          Norbert Czerwinski