Investorenauswahlverfahren Torfbruchstraße 171/173 29. April 2020 29. April 2020 Änderungsantrag zur Vorlage APS/066/2019 – Investorenauswahlverfahren Torfbruchstraße 171/173 An Ratsherrn Dr. Alexander Fils Vorsitzender des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung Sehr geehrter Herr Vorsitzender, wir bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zur Vorlage APS/066/2019 auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung am 29.04.2020 zu nehmen und abstimmen zu lassen: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die maßgeblichen Kriterien für die Ausschreibung zum Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages für den Grundstücksbereich Torfbruchstraße 171/173 im Rahmen des nachfolgend beschriebenen Verfahrens mit folgenden Änderungen: Vorbehaltlich der Feststellung der Eignung des Bieters (siehe dazu Punkt einzureichende Unterlagen) erfolgt die Auswahl anhand der nachfolgenden Wertungen: Erbbauzins – 30 Punkte (Gebot x 30 ./. höchstes Gebot) Städtebauliche, freiraumplanerische und architektonische Kriterien – 25 Punkte reagiert gestalterisch auf die Umgebung – 5 Punkte Bewertung des städtebaulichen Entwurfs (Umsetzbarkeit, Originalität) – 5 Punkte Verkehr (ausreichende PKW-Stellplätze, Anordnung Besucherstellplätze, Anordnung Tiefgarage, z. B. auch Carsharing, Fahrradstellplätze) – 5 Punkte Architektur (Fassadengestaltung Farbe / Materialität; Fassadenbegrünung) – 8 Punkte Freiraumplanung (Schaffung eines nutzergruppenspezifischen privaten und insbesondere gemeinschaftlich nutzbaren Freiraumes und Berücksichtigung des Gehrechtes für die Allgemeinheit. Aspekte der Stadtökologie sollen berücksichtigt werden) – 2 Punkte Nutzungskonzept – 35 Punkte Berücksichtigung der preisgünstigen Wohnformen sowie zugeordneter Freiräume und Aufteilung Nutzungsarten (Vielfalt, Durchmischung – das Gebot mit dem höchsten Anteil in Segment preisgünstig bekommt hierbei die volle Punktzahl) – 14 Punkte insgesamt 15 Punkte das Gebot mit den durchschnittlich niedrigsten Mietpreisen bekommt hierbei die volle Punktzahl – 5 Punkte das Gebot mit der durchschnittlich längsten Laufzeit bezogen auf die jeweils gebotenen niedrigsten Mietpreise bekommt hierbei die volle Punktzahl – 5 Punkte das Gebot mit der durchschnittlich größten Mietfläche bezogen auf die jeweils gebotenen niedrigsten Mietpreise bekommt hierbei die volle Punktzahl – 5 Punkte Innovative Wohnkonzepte ggf. kombiniert mit Arbeitsräumen (z. B. Konzepte mit einer Wohngruppe und/oder Wohnen und Arbeiten sowie kleinere Gewerbeeinheiten und Büros, Co-Working und Co-Living) – 11 Punkte Nachhaltigkeit (z. B. flexible Grundrisse, Halten im Bestand) – 4 Punkte Qualität der Grundrisse sollen zur Wohnraumversorgung geeignet, von guter Wohnqualität und wohntechnisch zweckmäßig sein. (Lärm und dazu gehört auch die Berücksichtigung von Nebenräumen wie Gemeinschaftsraum, Keller, Trockenräume, Freisitze etc.) – 5 Punkte Energetisches und ökologisches Konzept – 10 Punkte hoher angestrebter energetischer Standard, z. B. in Anlehnung an die KFW Energieeffizienzhäuser – 4 Punkte Gebäudebezogener Ansatz, besondere Anforderungen an Baustoffe – 4 Punkte Sonstiges (besondere Ansätze, die nicht unter a) und b) fallen) – 2 Punkte Mit freundlichen Grüßen Astrid Wiesendorf Markus Raub Manfred Neuenhaus