Investorenauswahlverfahren Torfbruchstraße 171/173

29. April 2020

Änderungsantrag zur Vorlage APS/066/2019 – Investorenauswahlverfahren Torfbruchstraße 171/173

An
Ratsherrn Dr. Alexander Fils
Vorsitzender des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

wir bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zur Vorlage APS/066/2019 auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung am 29.04.2020 zu nehmen und abstimmen zu lassen:

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die maßgeblichen Kriterien für die Ausschreibung zum Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages für den Grundstücksbereich Torfbruchstraße 171/173 im Rahmen des nachfolgend beschriebenen Verfahrens mit folgenden Änderungen:

Vorbehaltlich der Feststellung der Eignung des Bieters (siehe dazu Punkt einzureichende Unterlagen) erfolgt die Auswahl anhand der nachfolgenden Wertungen:

  1. Erbbauzins – 30 Punkte (Gebot x 30 ./. höchstes Gebot)
  2. Städtebauliche, freiraumplanerische und architektonische Kriterien – 25 Punkte
    • reagiert gestalterisch auf die Umgebung – 5 Punkte
    • Bewertung des städtebaulichen Entwurfs (Umsetzbarkeit, Originalität) – 5 Punkte
    • Verkehr (ausreichende PKW-Stellplätze, Anordnung Besucherstellplätze, Anordnung Tiefgarage, z. B. auch Carsharing, Fahrradstellplätze) – 5 Punkte
    • Architektur (Fassadengestaltung Farbe / Materialität; Fassadenbegrünung) – 8 Punkte
    • Freiraumplanung (Schaffung eines nutzergruppenspezifischen privaten und insbesondere gemeinschaftlich nutzbaren Freiraumes und Berücksichtigung des Gehrechtes für die Allgemeinheit. Aspekte der Stadtökologie sollen berücksichtigt werden) – 2 Punkte
  3. Nutzungskonzept – 35 Punkte
    1. Berücksichtigung der preisgünstigen Wohnformen sowie zugeordneter Freiräume und Aufteilung Nutzungsarten (Vielfalt, Durchmischung – das Gebot mit dem höchsten Anteil in Segment preisgünstig bekommt hierbei die volle Punktzahl) – 14 Punkte insgesamt 15 Punkte
      • das Gebot mit den durchschnittlich niedrigsten Mietpreisen bekommt hierbei die volle Punktzahl – 5 Punkte
      • das Gebot mit der durchschnittlich längsten Laufzeit bezogen auf die jeweils gebotenen niedrigsten Mietpreise bekommt hierbei die volle Punktzahl – 5 Punkte
      • das Gebot mit der durchschnittlich größten Mietfläche bezogen auf die jeweils gebotenen niedrigsten Mietpreise bekommt hierbei die volle Punktzahl – 5 Punkte
    2. Innovative Wohnkonzepte ggf. kombiniert mit Arbeitsräumen (z. B. Konzepte mit einer Wohngruppe und/oder Wohnen und Arbeiten sowie kleinere Gewerbeeinheiten und Büros, Co-Working und Co-Living) – 11 Punkte
    3. Nachhaltigkeit (z. B. flexible Grundrisse, Halten im Bestand) – 4 Punkte
    4. Qualität der Grundrisse sollen zur Wohnraumversorgung geeignet, von guter Wohnqualität und wohntechnisch zweckmäßig sein. (Lärm und dazu gehört auch die Berücksichtigung von Nebenräumen wie Gemeinschaftsraum, Keller, Trockenräume, Freisitze etc.) – 5 Punkte
  4. Energetisches und ökologisches Konzept – 10 Punkte
    • hoher angestrebter energetischer Standard, z. B. in Anlehnung an die KFW Energieeffizienzhäuser – 4 Punkte
    • Gebäudebezogener Ansatz, besondere Anforderungen an Baustoffe – 4 Punkte
    • Sonstiges (besondere Ansätze, die nicht unter a) und b) fallen) – 2 Punkte

Mit freundlichen Grüßen

Astrid Wiesendorf            Markus Raub               Manfred Neuenhaus