Bauanträge und Baugenehmigung in Gebieten mit einer Denkmalbereichssatzung

03. Mai 2023

An
Ratsherrn Dr. Alexander Fils
Vorsitzender des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung

Sehr geehrter Herr Dr. Fils,

die Sicherung von städtebaulichen Qualitäten der Landeshauptstadt und der Erhalt von Wohnraum für alle Bevölkerungsgruppen sind für die Kooperation von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU eine wichtige Querschnittsaufgabe von Wohnungs- und Planungspolitik.

In den letzten Monaten sind wir aus unseren Bezirksvertretungen immer wieder auf Bautätigkeiten hingewiesen worden, bei denen auf den ersten Blick nicht sichergestellt werden kann, dass die oben genannten Ziele ausreichend gewürdigt werden.

Besonders in den Bereichen der Stadt, in denen neben der Wohnraumschutzsatzung auch eine Denkmalbereichssatzung vorliegt, ist aus Sicht unserer Fraktionen ein „genaues Hinschauen“ zwingend geboten. Dies bezieht sich neben den baulichen Veränderungen und den damit einhergehenden Denkmalschutz auch explizit auf den Wegfall von Wohnraum.

Mit dem Erlass der Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum haben wir die Zweckentfremdung von Wohnraum (u.a. Leerstand, Umnutzung und Abbruch) unter einen Genehmigungsvorbehalt gestellt, um gerade auch im Bestand den Wohnraum für die Düsseldorfer*innen sicherzustellen.

Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie, diese Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Planungswesen und Stadtentwicklung zu nehmen und von der Verwaltung beantworten zu lassen

  1. Wie viele Bauanträge wurden in den letzten fünf Jahren im Gebiet von Denkmalbereichssatzung bzw. Erhaltungssatzung (z. B. im linksrheinischen Oberkassel) genehmigt, bei denen z. B. durch den Einbau einer Garage massiv in die Fassadengestaltung eingegriffen wurde und ggf. Wohnraum zu Gunsten von Parkflächen umgewandelt wurde?
  2. Wie viele Wohnungen wurden durch Bauvorhaben in diesen Gebieten neu geschaffen bzw. wie viele Wohnungen sind durch Zusammenlegung oder Umwandlung weggefallen?
  3. An welcher Stelle sieht das formale Verfahren zur Beurteilung von Bauanträgen eine Abstimmung mit dem Wohnungsamt vor, um mögliche Zweckentfremdung nach der Wohnraumschutzsatzung anzuzeigen bzw. zu prüfen?

Mit freundlichen Grüßen

Astrid Wiesendorf                                                 Angelika Penack-Bielor