Düsseldorfer Hotelmarkt und der Genehmigung von Hotelbetrieben

Antwort der Verwaltung (auf S. 6)

27. März 2019

An
Ratsherrn Dr. Alexander Fils
Vorsitzender des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung

Sehr geehrter Herr Dr. Fils,

im Namen der Ratsfraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP bitte wir Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung am 27.03.2019 zu setzen und von der Verwaltung beantworten zu lassen:

  1. Inwiefern sind Hotelbetriebe, respektive Betriebe des Beherbergungsgewerbes im Sinne der BauNVO, im Geltungsbereich eines (qualifizierten) Bebauungsplanes sowie im nicht beplanten Innenbereich und Außenbereich zulässig oder nicht zulässig?
  2. Inwiefern hat die Größe eines zu genehmigenden Hotelbetriebs anhand der in einem Bebauungsplan festgesetzten Gebietskategorie Auswirkungen auf die Genehmigungsfähigkeit und welche Genehmigungsmaßstäbe werden im nicht beplanten Innenbereich und Außenbereich angelegt?
  3. Welche (bau-)rechtlichen Möglichkeiten sieht die Verwaltung, um den Neubau von Hotelbetrieben zu steuern oder gegebenenfalls zu Gunsten von Wohnungsbau zu unterbinden?

Sachdarstellung
In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche Hotelneubauprojekte in den Bezirksvertretungen und im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung vorgestellt und beschlossen.

Mit der Vielzahl an Projekten stellt sich auch die Frage über die generelle planungsrechtliche Genehmigungsfähigkeit von (weiteren) Hotelneubauprojekten und der Beschaffenheit des Düsseldorfer Hotelmarktes.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Raub                        Astrid Wiesendorf                              Manfred Neuenhaus