Regionalrat macht Druck – was bedeuten die Änderungen des Regionalplans? 22. Mai 20204. Juni 2020 3. Juni 2020 Antworten der Verwaltung An Ratsherrn Dr. Alexander Fils Vorsitzender des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung Sehr geehrter Herr Dr. Fils, am 8. Mai 2020 – einem eigens angesetzten Nachholtermin mitten in der Corona-Pandemie – hat der Regionalrat mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP die Änderung des Regionalplans „Mehr Wohnbauland im Rheinland“ beschlossen. Für Düsseldorf bedeutet dies zusätzliche Flächen für den Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB): an der Stadtgrenze zu Düsseldorf an der Kalkumer Schlossallee in Grafenberg nördlich des Staufenplatzes in Hamm westlich der Völklinger Straße Außerdem werden im Bereich der Bergischen Kaserne und zwischen Knittkuhl und Ludenberg großflächig der Regionale Grünzug (RGZ) und der Bereich für den Schutz der Landschaft und die landschaftsorientierte Erholung (BSLE) gestrichen. Gegen alle diese Änderungen hatte sich die Landeshauptstadt in ihrer im Rat beschlossenen Stellungnahme ausgesprochen. Der Regionalplan ist die Basis für die Bauleitplanung der Stadt. Sie ist aber keineswegs eine unverbindliche Basis. Vielmehr besteht in der Raumordnung eine Anpassungspflicht an die Ziele der Raumordnung und der Landesplanung. Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung am 3. Juni 2020 zu nehmen und durch die Verwaltung beantworten zu lassen: Welche Wirkung haben die Änderungen der Siedlungsbereiche, Regionalen Grünzüge und Landschaftsschutzgebiete auf Düsseldorfer Stadtgebiet im Regionalplan – insbesondere hinsichtlich der planungsrechtlichen Grundlagen und der zukünftigen Anpassungspflicht? Wie wird der Planungs- und Diskussionsprozess zwischen Bezirksregierung und Landeshauptstadt zu den veränderten Flächen ab jetzt fortgeführt? Mit freundlichen Grüßen Astrid Wiesendorf Vera Esders Frank Schulz