Schaffung förderfähiger Grundrisse

22. Januar 2020

An
Ratsherrn Dr. Alexander Fils
Vorsitzender des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP bitten Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung für die Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung am 22.01.2020 zu nehmen und abstimmen zu lassen:

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung in Zukunft bei Bebauungsplanverfahren, die ohne einen Vertragspartner für einen Städtebaulichen Vertrag durchgeführt werden, Festsetzungen für die Förderfähigkeit von Flächen für die soziale Wohnraumförderung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 7 BauGB auf Flächen, die für eine Wohnbebauung gem. BauNVO vorgesehen sind, zu prüfen und zu treffen. Bei Bebauungsplanverfahren, in denen diese Festsetzung nicht getroffen werden kann, wird die Verwaltung aufgefordert, den Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung und den Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung über die Prüfergebnisse zu informieren.
Darüber hinaus ist zu prüfen, wie die entsprechende tatsächliche Förderung der
festgesetzten Flächen sichergestellt werden kann.

Begründung:
Für die Ampel-Fraktionen ist es ein wichtiges Anliegen, bezahlbaren Wohnraum in Düsseldorf zu schaffen.

Bei Wohnungsbauvorhaben, die im Rahmen von Bebauungsplanverfahren mit städtebaulichen Verträgen bzw. bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen mit Durchführungsverträgen vorbereitet werden, gilt die Quotierungsregelung über das Handlungskonzept Wohnen.

Bei Planverfahren, bei denen keine Vertragspartner für einen Durchführungsvertrag- oder Städtebaulichen Vertrag zur Verfügung stehen, gibt es bislang keine Handhabung für die Sicherung öffentlich geförderter Wohnungen. Mit der Umsetzung der hier beantragten Regelung hat die Verwaltung zukünftig die Möglichkeit, z. B. in Bebauungsplanverfahren ohne Vertragspartner für einen Durchführungsvertrag oder Städtebaulichen Vertrag eine Grundlage für die Realisierung geförderter Wohnungen zu schaffen.

Den Ampel-Fraktionen ist bewusst, dass lediglich die Wohnungsgrundrisse eine Förderfähigkeit aufweisen müssen. Es wird aber eine Situation antizipiert, bei dem in jedem konkreten Einzelfall über die tatsächliche öffentliche Förderung und die Wohnungsgrundrisse gesprochen werden kann. Darüber hinaus sehen wir in diesem Instrument eine geeignete Möglichkeit, nachhaltige Wohnungsgrundrisse zu schaffen.

Mit freundlichen Grüßen

Astrid Wiesendorf                  Markus Raub                           Manfred Neuenhaus