Düsseldorf hält seine Zusage zur Aufnahme und Betreuung von Resettlement Flüchtlingen ein

13. Dezember 2018

Mittelverwendung aus dem Profitcenter 31 313 01 Konto 531881800 – Verwendung der Integrationspauschale nach §14a Teilhabe- und Integrationsgesetz NRW

An Herrn
Oberbürgermeister Thomas Geisel

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

im Namen der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP bitten wir Sie, folgenden Begleitantrag zum Haushaltsplanentwurf 2019 auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 13. Dezember 2018 zu nehmen und zur Abstimmung zu bringen:

Die Betreuung der im Rahmen des Resettlementverfahrens des UNHCR nach Düsseldorf zugewiesenen Flüchtlinge wird aus den Mitteln der Integrationspauschale für das Jahr 2018 und 2019 finanziert.

Sachdarstellung
Am 30.4.2009 hat der Düsseldorfer Stadtrat einstimmig Folgendes beschlossen: „Der Rat der Stadt unterstützt das Aktionsbündnis ‚save me’ und erklärt sich bereit, die von der Bundesregierung aus dem UNHCR-Resettlement-Programm zugewiesenen Flüchtlinge aufzunehmen und ihnen so die Möglichkeit zu geben, sich in Düsseldorf neu anzusiedeln.“ (Vorlage 01/ 117/2009)

Am 03.05.2018 erneuerte der Rat der Stadt Düsseldorf seine Verantwortung gegenüber Flüchtlingen und beschloss: “Im Rahmen des von EU-Migrations- und Innenkommissar Avramopoulos und Bundesinnenminister Seehofer angekündigten Resettlement Programms zur Aufnahme von besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen aus Nordafrika und dem Nahen Osten, die auf legalem Wege direkt aus den Flüchtlingslagern einreisen können, ist Düsseldorf bereit über die Quote hinaus 200 Flüchtlinge aufzunehmen.“ (Vorlage 01/96/2018)

Zwischenzeitlich haben Gespräche zwischen der Verwaltung, der für die Verteilung zuständigen Bezirksregierung Arnsberg und dem zuständigen Landesministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration stattgefunden, in denen Düsseldorf seine Bereitschaft zur Aufnahme erklärt hat und ein mögliches Prozedere für die nächsten zwei Jahre verabredet wurde. Insgesamt will Deutschland 10.000 Flüchtlinge direkt aus den Flüchtlingslagern aufnehmen.

Da die Auswahl der besonders Schutzbedürftigen durch den UNHCR und die Prüfung der Einreisemöglichkeiten durch das BMI sehr langwierig sind, kommen immer nur kleine Gruppen nach Deutschland bzw. nach Düsseldorf.

Die ankommenden Flüchtlinge erhalten direkt eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz IV AufenthG. Deshalb ist im Sinne einer dauerhaften Integration eine intensive Betreuung in den ersten Wochen und Monaten notwendig. Düsseldorf bietet dafür die geeignete Unterbringungs- und Betreuungsstruktur. Die besonderen Betreuungsbedarfe bestehen insbesondere in der Vermittlung von Sprach- und Integrationskursen, der Beratung und Begleitung beim Zugang zu Bildung und zum Arbeitsmarkt, sowie der Information über unser Gesundheits- und Sozialversicherungssystem.

Diese Leistungen müssen auskömmlich finanziert werden, da die Flüchtlinge sich dauerhaft in Düsseldorf aufhalten werden und von Anbeginn vollen Zugang zum Arbeitsmarkt und sozialen Leistungen haben.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Raub                                      Angela Hebeler

Norbert Czerwinski                            Manfred Neuenhaus