Antrag: Außengastronomie in der Stadt erweitern

Richard F. Wagner – Mitglied der Bezirksvertretung 9 – Düsseldorf

An den Bezirksbürgermeister der BV 9
Herrn Dr. Karl-Heinz Graf 
 Benrodestr. 46 40597 Düsseldorf

 

Sehr geehrter Herr Dr. Graf,

ich bitte Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung 9 am 24.03.2017 zu setzen:

02.02.2017

Antrag : Außengastronomie in der Stadt erweitern – öffentlichen (Park-) Raum dafür zur Verfügung stellen.

Ein entscheidender Faktor für die Beliebtheit der Fußwegeverbindungen in der Stadt ist die Aufenthaltsqualität. Diese wiederum wird insbesondere durch Außengastronomie begünstigt, die – insbesondere in den Sommermonaten – eine lebendige, urbane und mediterrane Atmosphäre sowie mehr Lebensqualität schaffen kann.

Häufig ist Außengastronomie auf Gehwegen allerdings aus Platzgründen gar nicht möglich oder die Quantität / Qualität der Fußwegeverbindung müsste hierfür eingeschränkt werden.

Denkbar und machbar wäre es daher, öffentliche Auto-Parkflächen an interessierte Gastronomiebetriebe saisonal zu vermieten. Hierdurch wird (ohne Einschränkung der Fußwegeverbindungen) den Bürgern öffentlicher Raum für soziales Leben zurückgegeben, lokales Gewerbe gestärkt und –last not least- eine zusätzliche Einnahmequelle für die Stadt generiert.

In den Städten Bonn und Köln wird seit 2014 im Rahmen von Pilotversuchen in einigen Stadtbezirken Außengastronomie auf Autoparkplätzen zugelassen. Die neue Regelung ist dort so erfolgreich, dass sie bereits auf weitere Stadtbezirke ausgeweitet wurde (siehe Anlage).
Auch in Düsseldorf wurde dieses Thema im letzten Jahr diskutiert. Auch im Stadtbezirk 9 sind Gewerbetreibende an einer solchen Regelung interessiert. Entsprechende Anfragen wurden bereits an die Verwaltung gestellt.

Antragstext:
1. Die Verwaltung prüft, ob im Düsseldorfer Stadtbezirk 9 die Möglichkeit besteht interessierten Gewerbetreibenden öffentliche Autoparkplätze im unmittelbaren Umfeld der Betriebe saisonal zur Straßenbewirtschaftung zu vermieten.
2. Die Verwaltung wird gebeten, der BV 9 von den Erfahrungen der Bonner und Kölner Pilotversuche „Außengastronomie auf Autoparkplätzen“ zu berichten und ihr Prüfergebnis bez. einer Übertragbarkeit auf den Düsseldorfer Stadtbezirk 9 vorzustellen.
3. Die Verwaltung wird gebeten bei positivem Prüfergebnis interessierte Gewerbetreibenden im Stadtbezirk 9 bei der Umsetzung dieser neuen Art von Außengastronomie (insb. im Benrather Rathausviertel) zu unterstützen.

Richard F. Wagner, Mitglied der BV 9

Anlage: Pressemitteilung der Stadt Bonn von 2014

 

Anlage:

Stadt Bonn: Außengastronomie in Bonner Nordstadt, 21.03.2014

ib – Die gastronomischen Betriebe in der Bonner Altstadt erhalten die Möglichkeit, einen Pkw-Stellplatz vor ihrem Lokal für Außengastronomie zu nutzen. Dies hat der Hauptausschuss beschlossen, nachdem zuvor bereits die Bezirksvertretung grünes Licht gegeben hatte. Der
Modellversuch ist zunächst auf einen Zeitraum von sechs Monaten von Mai bis Oktober begrenzt, anschließend wird eine Auswertung vorgenommen.

Der Versuch wird innerhalb der Straßen im Gebiet Hochstadenring – Kaiser-Karl-Ring – Kölnstraße – Breite Straße – Berliner Platz – Bornheimer Straße stattfinden. In diesem Bereich erhält aus Gründen der Gleichbehandlung dann nicht nur die klassische Gastronomie eine Möglichkeit zur Außenbewirtung, sondern auch Betriebe wie Metzgereien, Bäckereien oder Kioske, die gastronomische Leistungen erbringen.

In dem vorgesehenen Bereich wären somit insgesamt 60 Betriebe berechtigt, einen Antrag auf Außengastronomie auf einem öffentlichen Parkplatz zu stellen. Sechs dieser Lokalitäten verfügen allerdings bereits jetzt über einen außengastronomischen Bereich, der sich auf Privatfläche oder öffentlicher Verkehrsfläche befindet und zumindest über eine vergleichbar große Grundfläche verfügt wie einer der in Frage kommenden Parkplätze. Deshalb werden diese sechs Betriebe im Modellversuch nicht zusätzlich begünstigt.

Durch die Regelung ergibt sich ein Wegfall von 54 Parkplätzen. Diese Anzahl macht lediglich 4,7% der vorhandenen 1140 Parkplätze aus, sodass der Bedarf der Verkehrsteilnehmer an Parkplätzen weiterhin ausreichend gedeckt ist. Die Verwaltung erachtet diesen Verlust für vertretbar, da durch den Versuch andererseits die Attraktivität des Gebiets in der Altstadt gesteigert und der öffentliche Raum belebt wird.

Die Erlaubnisse werden zunächst auf eine Saison beschränkt sein. In dieser Zeit kommt es zu stichprobenartigen Überprüfungen der Parkplatzsituation, um festzustellen, ob sich Parkprobleme im Umfeld der Außengastronomien ergeben. Außerdem werden alle Hinweise der Anwohner auf Lärmbelästigung und andere mit einer Außengastronomie verbundenen Nachteile gesammelt und ausgewertet. Gegen Ende des Jahres wird die Verwaltung sodann berichten, ob diese Erlaubnisse zukünftig erneut erteilt werden können.

Quelle:
https://bonn.de/rat_verwaltung_buergerdienste/presseportal/pressemitteilungen/24786/index.html?lang=de#

Siehe auch: Artikel vom 12.01.2015 – Erfolgsmodell aus der Altstadt: Stadt will Außengastronomie-Projekt ausdehnen |
Lesen Sie mehr auf: http://www.general-anzeiger-bonn.de/bonn/bonn/Stadt-will-Aussengastronomie-Projekt-ausdehnen-article1535604.html#plx1764869173