Planungsgewinne und Kosten bei Angebotsbebauungsplänen 6. November 202413. November 2024 06.11.2024 Antworten der Verwaltung AnRatsherrn Dr. Alexander FilsVorsitzender des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung Anfrage der Ratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung am 6.11.2024 Sehr geehrter Herr Dr. Fils, die Bauleitplanung verfolgt derzeit im Wesentlichen das Ziel, die drängenden Probleme der Düsseldorfer Stadtgesellschaft zu lösen. Dazu gehören die Schaffung von bezahlbaren Wohnungen, der Erhalt von wichtigen Freiräumen und Frischluftschneisen sowie die Schaffung von sozialen Begegnungsorten und Einrichtungen für jedes Lebensalter. Ein Effekt durch die hoheitliche Baurechtschaffung durch Politik und Verwaltung ist die damit verbundene Steigerung der Bodenwerte, die nach dem Gesetz angemessen der Allgemeinheit zugeführt werden kann, damit alle davon profitieren können. In der Vergangenheit hat es jedoch vor dem Hintergrund dieser Wertsteigerungen immer wieder Fälle gegeben, bei denen Eigentümer*innen Flächen als Spekulationsobjekte angesehen haben. Die uns zur Verfügung stehenden (städtebaulichen) Instrumenten haben wir in den letzten Jahren immer weiter geschärft, um eine Grundlage für die Realisierung unserer gemeinsamen wohnungspolitischen und städtebaulichen Ziele zu haben. Mit dem Baulandmodell haben wir eine Vielzahl von Instrumenten zusammengefasst, die dafür Sorge tragen, dass wir im Rahmen von großen Bauprojekten öffentlich geförderten Wohnraum und eine angemessene Beteiligung der Investor*innen an den Kosten der Infrastruktur (insb. bei Mobilität, Bildung, Kinderbetreuung) sichern können. Bislang hat die Stadt die Zugriffsmöglichkeiten in erster Linie über die Abreden mit den Investor*innen in städtebaulichen Verträgen oder im Rahmen von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen gesichert. Bei Projekten außerhalb von Bebauungsplänen mit städtebaulichem Vertrag, haben wir bislang nur unzureichende Instrumente, um gleiche Rahmenbedingungen zu schaffen. Vor dem Hintergrund einer gerechten Verteilung der Wertsteigerungen durch die Bauleitplanung einerseits und der Kosten für die öffentliche Infrastruktur andererseits ist es aus Sicht unserer Fraktion sinnvoll, zu prüfen wie auch bei Angebotsbebauungsplänen die Grundstückseigentümer*innen als Planungsgewinner*innen maßvoll in die Verantwortung genommen werden können. Dabei ist es selbstverständlich, dass die Planungsgewinner*innen an den Erschließungskosten beteiligt werden und für eben diese auch einen entsprechenden Anteil ihrer Flächen zur Realisierung der Maßnahme zur Verfügung stellen. Ziel ist es, sowohl Klarheit darüber zu erlangen, welche Instrumente schon jetzt eingesetzt werden und welchen Effekt diese im Rahmen dieser komplexen und ressourcenbindenden Verfahren haben. Gleichzeitig sollen auch Lücken aufgedeckt werden, die im Rahmen des lebendenden Instruments Baulandmodell anzupassen sind. Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie, diese Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Planungswesen und Stadtentwicklung zu nehmen und von der Verwaltung beantworten zu lassen: Welchen Kostendeckungsgrad erreichen die oben genannten Verfahren, wenn man berücksichtigt, dass neben der Erschließung auch weitere Infrastruktur errichtet werden muss (Kitas, Schulen, Retentionsflächen, Pflanzungen)? Welche grundsätzlichen Möglichkeiten sieht die Verwaltung im Rahmen von sogenannten Angebotsbebauungsplänen (ohne die Möglichkeit von begleitenden städtebaulichen Verträgen) sicherzustellen, dass die Kosten des Verfahrens, der Infrastruktur und der städtebaulichen und wohnungspolitischen Ziele angemessen zwischen den Grundstückseigentümer*innen als Planungsbegünstigten und der Stadt geteilt werden können? Mit freundlichen Grüßen, Dr. Frank Schulz Annette Klinke