Umgang mit Leerstand als Baustein einer Nachhaltigen Wohnungspolitik

24. März 2025

Antwort der Verwaltung

An
Ratsfrau Antonia Frey
Vorsitzende des Ausschusses für Wohnungswesen und Modernisierung

Sehr geehrte Frau Frey,

nach wie vor ist der Wohnungsmarkt in Düsseldorf angespannt. In den vergangenen Jahren haben wir bereits eine Vielzahl von Instrumenten etabliert und stetig weiterentwickelt, um dem Bedarf nach bezahlbarem Wohnraum gerecht zu werden.

Es zeigt sich jedoch, dass gerade mit dem Blick auf den Wohnungsbestand in Düsseldorf noch weitere Maßnahmen ergriffen werden müssen, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und vorhandenen zu sichern. Durch Neubau alleine werden wir den Bedarf nicht nachhaltig decken können.

Unsere Fraktion sieht es als notwendig an, ungenutzte Potentiale im Bestand konsequent in den Fokus zu nehmen und mit Hilfe entsprechender Instrumente zu aktivieren.

Dem Datenblatt zum Wohnungsmarkt, den die Verwaltung regelmäßig im Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung vorlegt, lässt sich entnehmen, dass die Leerstandsquote in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen ist. Dies ist aus Sicht unserer Fraktion ein Grund, um näher hinzuschauen.

Darüber hinaus zeigt sich, dass die Daten zum Leerstand im Datenblatt höher sind, als die dokumentierten (genehmigten und ungenehmigten) Leerstände im Wohnungsamtes.

Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sie darum, diese Anfrage auf die Tagesordnung zu setzen und von der Verwaltung beantworten zu lassen:

  1. Wie kann die Abweichung der statistischen Daten in der Leerstandserfassung zwischen dem Datenblatt zum Wohnungsmarkt und den bekannten Leerständen im Wohnungsamt plausibilisiert werden?
  2. Welche Möglichkeiten gibt es, die Ursachen für den vorhandenen Leerstand weiter zu qualifizieren, indem z. B. die räumliche Verteilung und Informationen zu den Eigentumsverhältnissen (Einzeleigentümer*innen, institutionelle Wohnungswirtschaft, etc.) bzw. Informationen zum Grund des Leerstandes (z. B. geplante Modernisierung, geplanter Verkauf, Unstimmigkeiten bei den Eigentumsverhältnissen, Kurzzeitvermietungen, spekulative Erwägungen, etc.) analysiert werden?
  3. Sollten derzeit keine Qualifizierungen des Leerstandes und der Eigentümer*innen möglich sein, stellt sich die Frage, welche Möglichkeiten die Verwaltung sieht, diese – aus unserer Sicht erforderlichen – Informationen zu erfassen, damit im Anschluss zielgerichtete Maßnahmen/Ansprachen und Lösungsvorschläge entwickelt werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Harald Schwenk