Sinnvolle Überbrückung der Wartezeit auf Beschulung von Flüchtlingskindern und -jugendlichen

12. Apr 2016

Antwort der Verwaltung

An
Ratsfrau Ursula Holtmann-Schnieder
Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses

Sehr geehrte Frau Holtmann-Schnieder,

die Ratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung am 12. April 2016 zu nehmen, durch die Verwaltung beantworten zu lassen und dem Schulausschuss zur Kenntnis zu geben:

  1. Durch welche außerschulischen Maßnahmen kann die Wartezeit auf einen Schulplatz für schulpflichtige Kinder und Jugendliche, die in einer Flüchtlingsunterkunft leben, sinnvoll überbrückt werden?
  2. Welche Erfahrungen gibt es in Düsseldorf mit außerschulischen Lernorten und welche Voraussetzungen müssen für solche Lernorte erfüllt werden?
  3. Welche Planungen gibt es in der Kommunalstelle für Integration und Bildung (KIB), um die Wartezeit auf einen Termin für die Schuleingangsberatung zu verkürzen?

Sachdarstellung

Der Besuch einer Schule ist in Nordrhein-Westfalen für alle Kinder und Jugendlichen verpflichtend. Sobald das Land die jungen Flüchtlinge einer Kommune zugewiesen hat und solange ihr Aufenthalt gestattet ist, muss die Kommune als Schulträger die Erfüllung der Schulpflicht sicherstellen, es besteht ein Recht auf Bildung.

Jedoch vergeht zwischen der Ankunft in Deutschland und dem ersten Tag des Schulbesuchs oftmals eine sehr lange Zeit, Langeweile und Unterforderung sind häufig die Folge. Das kann in Frustration umschlagen, die nur schwer aufzufangen ist.

Gerne würden wir mehr darüber erfahren, welche Konzepte und Maßnahmen in Düsseldorf bereits umgesetzt werden bzw. geplant sind, um eine sinnvolle Überbrückung der Wartezeit auf Beschulung zu erreichen bzw. die Wartezeit zu verkürzen.

Mit freundlichen Grüßen

Paula Elsholz